Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies am Donnerstag die Klage der ehemaligen Bildungsministerin, Annette Schavan, gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf ab.
Die Universität Düsseldorf hatte der 58-Jährigen den Titel vor gut einem Jahr wegen vorsätzlicher Täuschung aberkannt. Dagegen hatte die Christdemokratin geklagt. Wenige Tage nach dem Titelentzug war sie als Bundesministerin zurückgetreten.
Schavan soll aus Sekundärliteratur abgeschrieben haben, ohne dies kenntlich zu machen. Den Vorwurf der Täuschung bestreitet sie. Bislang darf sie ihren Titel weiterführen.
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