EuGH stärkt gerichtlichen Rechtsschutz

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(dpa)

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Keine automatische Weitergabe von Steuerdaten an andere EU-Länder, lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Im Streitfall geht es um eine französische Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft Berlioz Investment in Luxemburg.

Bürger und Unternehmen in der EU müssen es nicht automatisch hinnehmen, dass die Steuerverwaltung des eigenen Landes Daten an ein anderes EU-Land weitergibt. Sie können gerichtlich klären lassen, ob die Weitergabe zulässig ist, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach sind Daten allerdings herauszugeben, wenn sie nicht offenkundig entbehrlich sind.

Im Streitfall geht es um eine französische Tochtergesellschaft der luxemburgischen Fondsgesellschaft Berlioz Investment. 2014 baten die französischen Steuerbehörden ihre Kollegen in Luxemburg um verschiedene Auskünfte. Berlioz gab die Informationen heraus, nicht allerdings Namen und Anschrift ihrer Gesellschafter und Angaben zu deren jeweils gehaltenen Anteilen.

Nicht mit EU-Grundrechten vereinbar

Daraufhin verhängte die luxemburgische Steuerverwaltung eine Geldbuße von 250.000 Euro. Dagegen klagte Berlioz: Die verweigerten Informationen seien für die Klärung der Steuerfragen in Frankreich nicht erforderlich. Das Verwaltungsgericht in Luxemburg setzte zwar die Geldbuße auf 150.000 Euro herab. Eine Prüfung, ob die verweigerten Angaben herausgegeben werden müssen, sehe das luxemburgische Recht aber nicht vor, erklärte das Gericht.

Wie nun der EuGH entschied, ist dies nicht mit den EU-Grundrechten vereinbar. Bürgern und Unternehmen müsse es möglich sein, die Weitergabe von Steuerdaten in ein anderes EU-Land gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei sei die Auskunft nur zulässig, wenn die Daten für die Steuerprüfung im ersuchenden Land, hier also Frankreich, „voraussichtlich erheblich“ sind. Das sei allerdings schon dann der Fall, wenn die Daten nicht offenkundig entbehrlich sind. Über den konkreten Streit müssen nach diesen Maßgaben nun die Gerichte in Luxemburg entscheiden.