Montag10. November 2025

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Am Dienstag sollte der Prozess gegen drei Erzieherinnen fortgesetzt werden. Allerdings ist eine der Angeklagten krank und ihr Verteidiger hat das Aussetzen des Prozesses beantragt.

Eigentlich waren für den Schluss des Prozesses gegen drei Erzieherinnen, die Kinder an Stühle gefesselt haben, zwei Sitzungen vorgesehen. Der Verteidiger von einer der drei Beschuldigten Me Marc Lentz forderte am Dienstagmorgen, dass der Prozess ausgesetzt werden soll. Eine Forderung, der das Gericht nachkam. Nun soll der Prozess am 31. Januar und am 1. Februar verhandelt werden.

Seit Herbst 2015 läuft der Prozess nun, der mehrere Male bereits ausgesetzt wurde. Den drei Erzieherinnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 immer wieder Kinder in einer „Maison relais“ in Bonneweg mit Klebeband an Stühle gefesselt zu haben. Sowohl Claire W. als auch Aline L. und Michèle P. müssen sich deswegen vor den Richtern der Strafkammer verantworten. Angeblich sollen sie die Kinder mit dickem Klebeband an die Stühle gefesselt haben, um sie ruhig zu stellen. Teilweise wurden den Kindern die Hände und Füße gefesselt.

Regelmäßige Abstände

Die Taten sollen sich in der „Maison relais“ in der rue Gellé in Bonneweg abgespielt haben. Laut der Vertreterin der Staatsanwaltschaft habe es sich um sechs Kinder gehandelt. Damals waren die Kinder zwischen fünf und acht Jahre alt.
In regelmäßigen Abständen hätten sich die Erzieher in sogenannten „Team Sessions“ zusammengesetzt, um die Bilanz der vergangenen Zeit zu ziehen. In diesen „Team Sessions“ hätte sich auch herausgestellt, dass es Probleme mit einzelnen Kindern geben würde. Ob und warum die Erzieher die Kinder gefesselt haben, wurde aber nicht besprochen.
Laut dem zuständigen Ermittler hätte eine andere Erzieherin den Vorfall bei der Polizei gemeldet.

Selbst festgeklebt

Anschließend wurde ein Verfahren gegen die nun Angeklagten in die Wege geleitet. Bei der Polizei hätte ein Kind angegeben, es sei sechs Mal zum Festkleben an den Stuhl gekommen, ein anderes Opfer hat erklärt, es wäre zwei Mal zu Fesselungen gekommen. Auch hätten einige Kinder bei der Polizei erklärt, sie hätten sich selbst mit Klebeband an den
Stuhl fesseln müssen. Laut dem zuständigen Ermittler war es den Erzieherinnen durchaus bewusst, dass sie die Kinder nicht festbinden durften.

Auch der Chef der „Maison relais“ hätte laut dem Ermittler von den Zwischenfällen gewusst, hätte aber nur angegeben, dass er dies nicht gut finden würde. Eine Zeugin erklärte Ende Oktober 2015, am ersten Prozesstag vor den Richtern, dass sie an einem Tag ein weinendes Mädchen vor der Tür eines Spielraumes sah.

„Zudem war das Mädchen an dem Stuhl festgeklebt. Sofort habe ich der verantwortlichen Erzieherin erklärt, dass dies verboten wäre. Diese antwortete daraufhin, andere Erzieherinnen hätten ihr den Tipp gegeben, weil dies angeblich helfen würde, die Kinder so gut es geht ruhig zu stellen“, so die Frau damals im Zeugenstand.

„Zauberstuhl“

Auch betonte die Frau, dass in den sogenannten „Team Sessions“ über diesen Vorfall berichtet wurde. Man hätten den Eltern sofort Bescheid gegeben und jeden Mitarbeiter der „Maison relais“ in Bonneweg in Kenntnis gesetzt, dass dies ausdrücklich verboten sei. Die Zeugin erklärte ebenfalls, dass in manchen „Team Sessions“ von einem „Zauberstuhl“ die Rede war. „Hierbei handelte es sich aber nicht um Fesseln, sondern um einen speziellen Stuhl, auf dem die Kinder Platz nehmen mussten, nachdem sie etwas Verbotenes getan hatten“, so die Frau damals.