Erlaubt ist nur die Freisprechanlage

Erlaubt ist nur die Freisprechanlage
(Monika Skolimowska)

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Nutzen Sie eine Freisprechanlage zum Telefonieren bei Autofahrten? Wenn nicht, dann könnte es teuer werden. Bis zu 145 Euro und zwei Punkte könnte Sie dieser Anruf kosten.

Erst am Dienstag stellte Infrastrukturminister François Bausch eine neue Sensibilierungskampagne gegen die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer vor. Auch die Polizei erinnerte nochmals an die Strafen, die fällig werden, wenn man beim Telefonieren erwischt wird. Aus dem Grund will die Polizei vom 8. bis zum 21. Mai verstärkt bei Kontrollen darauf achten, ob der Fahrzeughalter das erforderliche Freisprechsystem besitzt. Bei Nichteinhaltung müssen die Fahrer tief in die Tasche greifen.

Laut Gesetz darf der Fahrer kein Freisprechsystem nutzen, das die akustische Wahrnehmung beeinträchtigt. Damit sind zum Beispiel Ohrstöpsel gemeint. Die Höhe der Strafe bei Benutzung eines solchen Systems liegt bei 24 Euro. Teurer wird es, wenn der Fahrer überhaupt kein Freisprechsystem nutzt. Ob er nun mit einer Hand telefoniert oder die Freisprechfunktion des Handys nutzt, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wer erwischt wird, den kostet das 145 Euro und zwei Punkte.

Nur fest installierte Freisprechsysteme

Die einzig zugelassenen Systeme sind fest im Auto installierte Freisprechanlagen oder – für Motorradfahrer – in den Helm integrierte Systeme. Alle anderen Anlagen sollen nicht mehr genutzt werden, weil sie zu sehr vom Fahren ablenken. Außerdem kann nur so garantiert werden, dass nur die Telefonfunktion des Handys genutzt wird.

Eine der großen Gefahren sei es, dass immer mehr Fahrer unterwegs SMS verschicken, im mobilen Internet surfen oder Apps nutzen. Diese visuelle Ablenkung würde das Fahrverhalten sogar noch stärker beeinflussen, so die Polizei.