Einkommensobergrenze für Mietzuschuss steigt

Einkommensobergrenze für Mietzuschuss steigt
(Stefan Osorio)

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Die Obergrenze für geringe Einkommen, um staatlichen Mietzuschuss zu bekommen, ist erhöht worden. Das beschloss der Ministerrat am Freitag.

Haushalte mit einem geringen Einkommen können staatliche Unterstützung für ihre Miete beantragen. Unter anderem durch die Index-Tranche im Januar könnten etliche Geringverdiener über die Einkommensgrenze kommen, bis zu der noch die „Aide au logement“ bezahlt wird.

Um zu verhindern, dass rein durch die Wiederherstellung der verloren gegangenen Kaufkraft durch die Index-Tranche Bezieher geringer Einkommen ihre Unterstützung für die Miete verlieren, hat der Ministerrat am Freitag beschlossen, die Obergrenze zu erhöhen, bis zu der die „Aide au logement“ bezahlt wird.

Damit soll der Status quo, der während des vergangenen Jahres bestanden hatte, weiter aufrechterhalten werden. Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt damit eine Einkommensobergrenze von 1.874 Euro, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt ohne Kinder sind es 2.811 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt mit Kindern 3.374 Euro.