Im Falle einer Scheidung sollen beide Eltern das Sorgerecht erhalten, dieses Recht wird nun in einer Reform festgehalten, sowie zwei neue Gründe eine Scheidung einzuleiten. Die Details zu diesem Reformvorhaben wurden am Mittwoch vorgestellt.
Sorgerecht
Mit der Reform soll zum einen beiden Elternteilen gleichermaßen das Sorgerecht für die Kinder überlassen bleiben. Grund für diese Änderung ist, das die vorherige Regelung, nur einem der beiden Eltern das Sorgerecht zu erteilen zu können, als verfassungswidrig galt. Bald behalten also beide Eltern nach einer Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder, unabhängig ihres Familienstands nach der Scheidung. Was vor allem zum Vorteil der Kinder sein soll.
Richterposten
Zum anderen wird für die Sorgerechtsregelung ein neuer Richterposten geschaffen und zwar der des „juges aux affaires familiales“. In diesem Posten sammeln sich schließlich alle Zuständigkeitsbereich, die bisher von unterschiedlichen Richtern ( juges-chambre civiles, juges des tutelles, juges de la jeunesse, juges de paix) ausgeführt wurden. Diese Neuregelung soll helfen die Prozeduren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Scheidungsgründe
Was die Scheidung an sich angeht, hier sollen mit der Reform nur noch die beiden Scheidungsgründe „divorce par consentement mutuel“ und „divorce pour rupture irrémédiable des relations conjugales“ bestehen bleiben. Beide Gründe basieren auf der beidseitgen Entscheidung der Ehepartner ihre Ehe zu annulieren. Auch was die finanzielle Situation angeht, die durch die Scheidung entsteht, soll hier eine gerecht Lösung gefunden werden. Der Scheidungsgrund wegen Betrugs soll mit der Reform abgeschafft werden.
De Maart
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