Donnerstag13. November 2025

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Beihilfe zur Flucht aus Schrassig

Beihilfe zur Flucht aus Schrassig
(Herve Montaigu)

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Ein 52-jährige Frau wird wegen Justizbehinderung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte einem 17-jährigen Mädchen bei der Flucht aus dem CSEE geholfen.

Eine 52-jährige Frau wurde am Dienstag zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Ihr wurde unter anderem Justizbehinderung vorgeworfen. Die Angeklagte soll am 16. Juli 2013 einer Minderjährigen geholfen haben, aus dem „Centre socio-éducatif“ in Schrassig zu flüchten. Am 16. Juli 2013 wurde eine damals 17-Jährige zum „Centre socio-éducatif de l’Etat“ (CSEE) gebracht. Kurze Zeit später sei sie aber wieder weg gewesen.

Die angeklagte Frau soll dem Mädchen nicht nur bei der Flucht geholfen, sondern ihm auch sein Handy zurückgegeben haben, obwohl es den Jugendlichen im CSEE verboten ist, Mobiltelefone zu besitzen.
Das interne Reglement des CSEE besagt: „Reißt ein Mädchen aus und wird von der Polizei wiedergefunden, haben die Erzieherinnen das Recht, sie für maximal 48 Stunden in eine Zelle zu sperren.“ So soll es ebenfalls in diesem Fall gewesen sein.

18 Monate Haft wegen Justizbehinderung

Allerdings litt die Jugendliche an Asthma und konnte bereits nach drei Stunden die Zelle verlassen. Sie soll dann die Angeklagte gebeten haben, ihr bei der Flucht zu helfen. Die Beschuldigte soll dem Mädchen das Mobiltelefon gegeben haben und ihm auch die Tasche bis zur Eingangstür getragen haben. Dies erklärte die Jugendliche im Zeugenstand.
Die Angeklagte erklärte im Prozess: „Die Polizei hat an besagtem Tag das Mädchen zu uns ins CSEE gebracht. Die Polizisten haben mir erklärt, dass die 17-Jährige ein Mobiltelefon unter ihrem Oberteil verstecke. Die Prozedur sieht vor, dass wenn Mädchen in die Zelle gebracht werden, sie durchsucht werden müssen. Wir haben dann auch das Handy gefunden.“

Angeblich hatten die Polizisten explizit gegenüber der Beschuldigten erklärt, dass sie in keinem Fall das Mobiltelefon an das Mädchen zurückgeben dürften, denn es würden noch Ermittlungen laufen, im Rahmen derer das Telefon benötigt werde. Die Angeklagte betonte ebenfalls, dass die Polizei ihr diese Information vorenthalten habe.
Gestern nun wurde die Frau zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.