33 Jahre Haft beantragt

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Vor dem Berufungsgericht wurde am Montag ein Fall von Brandstiftungt verhandelt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von insgesamt 33 Jahre gefordert

In erster Instanz wurde Marcel P. zu 18, Jonathan M. zu acht und Rafa B. ebenfalls zu acht Jahren Haft verurteilt, wovon fünf auf Bewährung, in erster Instanz verurteilt worden waren.
In dieser Affäre handelte es sich um eine Abrechnung im Drogenmilieu. Während Marcel P. und seine Freundin Rafa B. von Anfang an alles abstritten, gestand Jonathan M., am Tatort gewesen zu sein, dies aber nur unter Druck. Bei der nächtlichen Brandstiftung in einem bewohnten Haus gingen ein Rollladen und ein Auto in der Tiefgarage in Flammen auf.

Weil dieser nicht zum Berufungsprozess erschienen war, bei dem für ihn als einfachen Komplizen nur fünf Jahre, für Marcel P. aber fünfzehn Jahre Haft und für Rafa B. acht Jahre mit deren fünf auf Bewährung gefordert wurden, entschieden die Richter eine Unterbrechung und setzten den Prozess am Montag in Gegenwart von Jonathan M. fort.

Als erste wurde eine Zeugin gehört, welche die Verteidigung neu ins Spiel brachte. Es handelte sich um die Schwester des Hauptangeklagten Marcel P., die ihrem Bruder mit der Aussage, er sei zur Tatzeit bei ihr in Südfrankreich gewesen, ein spätes Alibi lieferte. Beim genauen Datum kam die Zeugin dann aber etwas ins Schlittern.

Es war dann Jonathan M., der im Zeugenstand Details darüber gab, wie sie das Feuer am Wagen des Opfers gelegt hatten, der Marcel P. anscheinend für gelieferte Drogen 700 Euro schuldete. Bei diesem Rachezug habe dieser ihn mit einem Repetiergewehr mit Vorderschaft, einer sogenannten Pumpaction, in Schach gehalten.

Ein Fall akuter Mythomanie?

Die damals schwangere Rafa B. hatte alle Mühe, dem Gericht ihre Anwesenheit vor der Brandstiftung zu erklären. Trotz der von ihr am Tatort gefundenen DNS-Spuren an einem Benzinkanister, leugnete sie im Zeugenstand, Feuer gelegt zu haben. Marcel P. seinerseits deklamierte seine Unschuld mit dem unschlagbaren Argument, er sei es nicht gewesen.

Unter dem skeptischen Blick des Vorsitzenden stellte er die ganze Geschichte von den Füßen auf den Kopf. Auch wenn er anfangs glaubte, in Luxemburg gewesen zu sein, war er zur ersten Tatzeit bei seiner Schwester in Südfrankreich. Die Brandstiftung in der Tiefgarage schob er allein Jonathan M. in die Schuhe, obwohl zwei Täter gefilmt wurden.

Freispruch

Die Verteidigerin von Rafa B. plädierte auf Freispruch, da die Anklage ausschließlich auf den Aussagen von Jonathan M. beruhe, während alle anderen Zeugenaussagen ungenau seien. Den Benzinkanister hätte ihre Mandantin jederzeit anfassen können. Außerdem könne man sich nur schwer vorstellen, dass eine Schwangere ein Feuer legen würde.

Die Verteidigerin von Jonathan M. fasste die von Anfang an allseits geschilderten Fakten zusammen, bei denen ihr Mandant höchstens als Statist fungierte. Ahnungslos fuhr er das Paar zum Tatort und wurde Zeuge als es die Brände legte. Marcel P. habe ihrem Mandanten Angst eingeflößt. Auch sie forderte den Freispruch.

Der Verteidiger von Marcel P. führte das von seiner Schwester bestätigte Alibi seines Mandanten an, das, auch wenn es im Widerspruch zu den restlichen, nicht bewiesenen Aussagen stehe, unter Eid geleistet wurde. Laut dem ewigen Prinzip des in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, forderte auch er den Freispruch für seinen Mandanten.

Sie wurden mehrmals erkannt

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ging auf die Zeugen ein, welche die Angeklagten am Tatort erkannt hatten. Die zweifelhafte Alibithese des Urlaubs in Südfrankreich sei erst spät aufgeworfen und mehrmals den Gegebenheiten angepasst worden. Auch sei das Paar beim Ausspähen des Tatortes mehrmals erkannt worden.

Sie forderte für Marcel P. 15 Jahre feste Haft, für Rafa B. 15 Jahre Haft mit großzügiger Bewährungsfrist und für Jonathan M. einen Freispruch für die erste Tat, doch für die zweite eine feste Haftstrafe von drei Jahren wegen Mithilfe. Das Urteil wird am 13. Juli 2016 ergehen.