Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig

Deutsches Gericht entscheidet gegen Dobrindt-Weisung – und bestätigt Luxemburger Position

Ein Berliner Gericht hat die Zurückweisung dreier somalischer Asylsuchender für rechtswidrig erklärt. Deutschland muss laut Urteil das Dublin-Verfahren einleiten, sobald ein Asylgesuch an der Grenze gestellt wird.

Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze bei Frankfurt/Oder

Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze bei Frankfurt/Oder Patrick Pleul/dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht hat drei Menschen aus Somalia recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP am Montagnachmittag. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, beginnen und abschließen, erklärte das Gericht am Montag. Die Eilanträge der Somalier, zwei Männer und eine Frau, hatten damit größtenteils Erfolg.

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