Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig
Deutsches Gericht entscheidet gegen Dobrindt-Weisung – und bestätigt Luxemburger Position
Ein Berliner Gericht hat die Zurückweisung dreier somalischer Asylsuchender für rechtswidrig erklärt. Deutschland muss laut Urteil das Dublin-Verfahren einleiten, sobald ein Asylgesuch an der Grenze gestellt wird.
Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze bei Frankfurt/Oder Patrick Pleul/dpa
Das Berliner Verwaltungsgericht hat drei Menschen aus Somalia recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP am Montagnachmittag. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, beginnen und abschließen, erklärte das Gericht am Montag. Die Eilanträge der Somalier, zwei Männer und eine Frau, hatten damit größtenteils Erfolg.