LuxemburgWichtiger Stichtag: Briefwahl für Europawahl kann noch bis Mittwoch beantragt werden

Luxemburg / Wichtiger Stichtag: Briefwahl für Europawahl kann noch bis Mittwoch beantragt werden
Wer die eigene Stimme nicht persönlich abgeben kann, entscheidet sich für die Wahl über den postalischen Weg Foto: Editpress/Julien Garroy

Noch einmal wird am 9. Juni in Luxemburg gewählt, und zwar die sechs Menschen, die das Großherzogtum in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament vertreten werden. Wer per Briefwahl am Urnengang teilnehmen will, muss ein wichtiges Stichdatum beachten.

Weniger als einen Monat ist es noch bis zur Europawahl am 9. Juni und wer die sechs politischen Verantwortlichen für Luxemburg auf postalischem Weg wählen will, muss achtgeben. Denn: Die Dokumente für die Briefwahl können nur noch bis einschließlich Mittwoch angefragt werden – wenn diese an eine Adresse innerhalb von Luxemburg geschickt werden. Der Stichtag für Anträge mit Versand der Unterlagen an eine Anschrift im Ausland war dagegen bereits am 30. April. 

Wenn die Wahlbenachrichtigung allerdings innerhalb des Großherzogtums verschickt wird, bleibt bis einschließlich 15. Mai Zeit, um diese zu beantragen. Neben dem postalischen Weg können Anfragen auch online übermittelt werden. Über die Webseite guichet.lu ist das möglich: Auf der Startseite findet man dazu in der Kategorie „Aktuelle Vorgänge“ den entsprechenden Link mit dem Titel „Die Briefwahl für die Europawahlen beantragen“ – samt Tutorials. Auch kann man die App „MyGuichet.lu“ nutzen.

Sobald der Antrag die Gemeinde erreicht, überprüft diese, ob sie dem stattgibt. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, muss eine Ablehnung 35 Tage vor dem Urnengang übermittelt werden. Wird dieser dagegen angenommen, verschickt die Kommune die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben: Bis zum 10. Mai musste das bei Versand der Dokumente an eine Adresse im Ausland geschehen. Werden diese innerhalb von Luxemburg verschickt, ist das Stichdatum der 25. Mai. Kommt nichts an, soll man sich bei der Gemeinde melden. Auf guichet.lu gibt es einen Überblick mit allen wichtigen Kontaktdaten.

Zwei Umschläge nutzen

Erreichen die angeforderten Unterlagen dann die Wahlberechtigten, sollen sie die mitgeschickten Anweisungen genau lesen – wie das Ministerium für innere Angelegenheiten und das Staatsministerium auf Nachfrage vom Tageblatt bereits zu Beginn der Anfragefrist im März rieten. Der ausgefüllte und gefaltete Stimmzettel wird immer mit dem Stempel nach außen zeigend in den dafür vorgesehenen Umschlag gepackt und dieser dann in das für den Versand bestimmte Kuvert gesteckt.

Bei vergangenen Wahlen vergaßen einige das. Deshalb noch einmal die Erinnerung, dass beide Umschläge genutzt werden müssen. Die Unterlagen werden dann in einen gelben Briefkasten – und nicht etwa in jenen des Rathauses – geworfen und so auf gewohntem Weg mit der Post versendet. Beide Ministerien raten dazu, diese „so früh wie möglich“ zu verschicken, damit die Dokumente auch sicher bis zum 9. Juni vor 14 Uhr im Wahllokal ankommen. 

Bei den letzten Europawahlen 2019 landeten übrigens von insgesamt 240.044 Wahlzetteln laut elections.public.lu 52.183 auf dem postalischen Weg in den Urnen. Auf der genannten Webseite findet man allgemeine Informationen zu Wahlen, außerdem sind dort die Ergebnisse vergangener Urnengänge gelistet. Weitere Informationen gibt es auch unter guichet.public.lu (unter „Vorgänge nach Thema“, dann „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“) sowie auf den Internetseiten jepeuxvoter.lu und zpb.lu. Auch die Wahlentscheidungshilfe smartwielen.lu kann für die Europawahl wieder genutzt werden.


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