Coronavirus

Zwei Wochen in Quarantäne für Luxemburger im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Menschen, die aus einem Corona-Risikogebiet ins Saarland reisen, müssen während 14 Tagen in Quarantäne. Diese Regelung betrifft nun auch Reisende aus Luxemburg, nachdem das deutsche Robert-Koch-Institut das Großherzogtum wegen der steigenden Neuinfektionen auf ihre rote Liste gesetzt hat. Auch für Rheinland-Pfalz gelten Sonderregelungen: Wer keinen negativen Coronatest hat, der jünger als zwei Tage ist, muss ebenfalls in Quarantäne.

Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau bauen unter Mithilfe von Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und stellvertretende Ministerpräsidentin des Saarlands, die Absperrbaken am Grenzübergang ab – ein Bild aus besseren Zeiten

Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau bauen unter Mithilfe von Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und stellvertretende Ministerpräsidentin des Saarlands, die Absperrbaken am Grenzübergang ab – ein Bild aus besseren Zeiten Foto: dpa/Oliver Dietze

Wer nach Saarbrücken oder Trier zum Shoppen will, sollte jetzt ein wenig Zeit mitbringen: Während 14 Tagen müssen Reisende aus Luxemburg in Quarantäne, nachdem sie das kleinste Bundesland betreten haben. Das meldet der Saarländische Rundfunk. Nach Angaben des Südwestrundfunk gelten in Rheinland-Pfalz nicht ganz so strenge Regelungen: Wer ein maximal zwei Tage altes, negatives Testresultat vorweisen kann, darf ungehindert einreisen. Alle anderen müssen in häusliche Isolation. Geht es nach den Ministerpräsidenten Malu Dreyer (RLP) und Tobias Hans (Saarland) sollen die Grenzen allerdings offen bleiben. Beide Landesregierungen stehen deshalb nach eigenen Aussagen in Kontakt zur Bundesregierung, um deutlich zu machen, dass erhöhte Infektionszahlen keinesfalls eine erneute Grenzschließung rechtfertigten.

Grenzpendler sind von der Regelung ausgenommen – Menschen, die im Großherzogtum oder in Deutschland arbeiten, können demnach weiterhin unbehelligt die Grenze überqueren und ihren Geschäften nachgehen. Eine weitere Ausnahme gilt demnach für Menschen, die unaufschiebbare medizinische Termine haben oder in Gesundheitsberufen arbeiten. Auch können Deutsche weiter für Kurzbesuche in das Nachbarland, denn die Quarantäne-Regeln gelten nur nach einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen in einem Risikogebiet.

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