Neues GesetzVerkauf einer Firma darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

Neues Gesetz / Verkauf einer Firma darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen
Künftig müssen ausländische Investoren dem Wirtschaftsminister eine Mitteilung übermitteln, bevor sie eine Investition tätigen, die in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes fällt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Als europäische Vorgaben über den Verkauf von Firmen an Käufer aus anderen Ländern gibt sich nun auch Luxemburg einen nationalen Filtermechanismus für ausländische Direktinvestitionen.

Am 13. Juni hat die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Einführung eines nationalen Filtermechanismus für ausländische Direktinvestitionen verabschiedet, teilte die Regierung diese Woche in einer Pressemeldung mit. Es geht um die nationale Umsetzung einer EU-Regelung aus dem Jahr 2019, die europaweite Mindestanforderungen in diesem Bereich festlegt.

Hintergrund des Gesetzes ist es, der nationalen Regierung die Möglichkeit zu geben, Verkäufe von Unternehmen an ausländische Investoren, die die gegebenenfalls öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen könnten, stoppen zu können.

Gemäß diesem neuen Gesetz führt Luxemburg nun einen nationalen Mechanismus ein, der es den Behörden ermöglicht, jede ausländische Direktinvestition zu filtern, die einem ausländischen Investor die Kontrolle über ein Unternehmen nach luxemburgischem Recht überträgt, das eine kritische Tätigkeit ausübt. Dazu zählt beispielsweise der Gesundheitssektor. Darüber hinaus sieht der Text nationale Maßnahmen vor, um die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu regeln.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen betroffene ausländische Investoren dem Wirtschaftsminister eine Mitteilung übermitteln, bevor sie eine Investition tätigen, die in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes fällt, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Es obliegt dem zuständigen Wirtschaftsminister, auf der Grundlage einer Stellungnahme des interministeriellen Ausschusses für Investitionsfilter dann eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein Filterverfahren eingeleitet werden muss, das in einer Entscheidung resultieren kann.

Um die Betroffenen bei ihren Schritten zu unterstützen, wird in den kommenden Wochen auf guichet.lu eine Seite zum Thema Filterung ausländischer Direktinvestitionen veröffentlicht.