Parlamentssitzung am SamstagStaat übernimmt bis zu 81 Prozent der energetischen Sanierungskosten

Parlamentssitzung am Samstag / Staat übernimmt bis zu 81 Prozent der energetischen Sanierungskosten
Wer sein Haus etwa mit einer Wärmepumpe aufrüsten möchte, kann dies bis März 2021 zu außergewöhnlich niedrigen Kosten tun  Illustration: Editpress-Archiv

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Das Parlament tagt selten an einem Samstag. Doch angesichts des ausgelaufenen Notstands, der die Regierung dazu ermächtigt hatte, schnell mit Reglementen auf die sanitären, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, war es nötig. Denn jene Ausnahmeregeln, die getroffen wurden und weiterhin gültig sein sollen – immerhin ist die Krise nicht vorbei –, müssen jetzt vom Parlament verabschiedet werden und somit Gesetzesform bekommen. Renovierungen am Eigenheim werden bis März 2021 stärker als bislang gefördert; auch diese umwelt-, wirtschafts- und bürgerfreundliche Maßnahme wurde von der „Chamber“ angenommen.

Semiray Ahmedova („déi gréng“), Präsidentin der parlamentarischen Wohnungskommission, stellte das entsprechende Gesetzesprojekt vor, das bis zum 31. März 2021 (und rückwirkend seit dem 20. April dieses Jahres) eine Reihe von bestehenden Prämien des Programms „PRIMe House“ erhöht und so sowohl den Handwerksbetrieben, den Bürgern, die in energetische Sanierung investieren wollen, als auch der Umwelt und dem Staat, der seine Klimaziele erreichen will, helfen.

Der Bereich, in dem die höheren Finanzbeihilfen greifen, reicht von Solaranlagen über Heizsysteme, die nachhaltiger als die klassische Erdöl- oder Gasheizung arbeiten, und die thermische Isolierung der Häuser bishin zum Anschluss an ein Fernwärmenetz. Sie können im Detail bei myenergy angefragt oder im Internet unter myenergy.lu eingesehen werden.

Die kurzfristige Erhöhung der Zuschüsse soll zu einer großen Nachfrage bei den Handwerksbetrieben führen, die bis zur Ausführung der Arbeiten dann doch etwas mehr Zeit bekommen: Die Rechnungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 bei der Umweltverwaltung eingereicht werden. Die Aufträge müssen allerdings bis zum Stichdatum im März 2021 vergeben sein. Wie Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) erläuterte, sollen danach überarbeitete Prämien, die sozial gestaffelt werden sollen, die Übergangsregelungen ablösen. Diese Anpassungen seien ohnehin im Rahmen des nationalen Energie- und Klimaplans (PNEC) für 2021 vorgesehen gewesen.

Kombinieren der Hilfen ist möglich

Die Beihilfen können kombiniert werden, sodass etwa das Ersetzen einer mit Erdöl betriebenen Heizung durch ein nachhaltiges System mit bis zu 81 Prozent der Investition bezuschusst wird. Auch die Höchstsätze, die als Unterstützung bewilligt werden, werden erhöht. 

Dass die Übergangssubventionen nicht sozial gestaffelt sind, störte am Samstag mehrere Abgeordnete, darunter Paul Galles (CSV), Georges Engel (LSAP) und Marc Goergen (Piraten), während Fernand Kartheiser (ADR) anmerkte, die unterstützen „Holzpellet“-Heizungen seien ökologisch keineswegs unbedenklich. David Wagner („déi lénk“) sieht in der Unterstützung eine staatliche Finanzspritze für Besitzer und Unternehmer, die dazu führen könnte, dass die Mieten nach einer öffentlich finanzierten Renovierung steigen. Die Linke enthielt sich dann auch, während die anderen 58 Abgeordneten dem Text zustimmten.

Abgesehen von diesem Projekt, das Hausbesitzer mit finanziellen Reserven erfreuen dürfte, wurden drei weitere Gesetze verabschiedet, die ihren Ursprung in den Krisenreglementen hatten und ebenfalls nur für einen kurzen Zeitraum gelten werden.

Finanzhilfen für kleinere Betriebe

So stellte Charles Margue („déi gréng“) ein Gesetzesprojekt vor, das vorschreibt, wie Generalversammlungen während der Corona-Krise auch ohne physische Präsenz der Mitglieder organisiert werden sollen. Hiermit werden nicht nur die statutarischen Hauptversammlungen von Vereinen geregelt, sondern auch Wohnungssyndikate, Stiftungen, Landwirtschaftsgenossenschaften usw. sind anvisiert.

Die Präsidentin der Mittelstandskommission des Parlaments, Simone Beissel (DP), stellte schließlich zwei Projekte vor, mit denen die Finanzhilfen im Rahmen der Krise für kleinere Handels- und Handwerksbetriebe, die nicht zurückbezahlt werden müssen und auf denen keine Steuern erhoben werden, noch bis zum 15. Juli angefragt werden können. Diese Finanzspritzen betragen 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern; Betriebe, die zehn bis zwanzig Personen beschäftigen, erhalten 12.500 Euro. Dieser Text wurde ebenso angenommen wie jener über Finanzhilfen für Freischaffende zwischen 3.000 und 4.000 Euro. 

Das Parlament wird sich am Montag erneut treffen, und zwar morgens und nachmittags, um rechtzeitig zum Ablauf des „Etat de crise“, der auf drei Monate begrenzt war, die bereits im Vorfeld heftig diskutierten beiden Gesetze zu Gesundheit und Wirtschaft in der aktuellen Corona-Phase und während der nächsten Monate zu behandeln.

Nomi
22. Juni 2020 - 10.56

An dei' di bis elo , ohni Subsidien, hir Haus staenneg modernisei'ert hun, sinn rem gebiischt ! Sinn awer stolz alles elwer finanzei'ert ze hun, (nemmen den Avantage vun 3%TVA).

Hab schon Alles
21. Juni 2020 - 11.30

Die Leute die schon ein Eigenheim besitzen, das womöglich abbezahlt ist und noch eine Reserve von um die 200.000€ auf der Bank haben werden die Profiteure sein. Die Andren lehnen dankend ab.