VorschriftRauchmelder sind die neuen Lebensretter in Weiß in Luxemburg

Vorschrift / Rauchmelder sind die neuen Lebensretter in Weiß in Luxemburg
 Rauchmelder sollten mindestens zweimal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden Foto: DPA

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Sie sind klein, weiß und unauffällig, erzeugen im Notfall aber einen schrillen Warnton von um die 85 Dezibel: Rauchmelder retten Leben. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Geräte nun auch in Luxemburg Pflicht. Das Tageblatt verrät, was Sie über Brandmelder wissen müssen.

Es klingelt. Mit einem freundlichen Lächeln öffnet die Frau zwei Installateuren die Tür: „Moien!“, schallt es den Gästen entgegen. Die Männer grüßen zurück und greifen sich eine lebensgroße Puppe in Feuerwehrmontur. Einer der beiden blickt nach oben, greift sich einen Bleistift und zeichnet ein Kreuz an die Decke des Wohnzimmers. Beherzt packen sie noch einmal an und hieven den Dummy mit den Füßen nach oben an die Decke. Die Kamera schwenkt zurück und der Blick fällt auf das Gesicht des Feuerwehrmannes, der freundlich in die Linse lächelt, die Hände in die Seiten gestemmt.

„Den Dampmelder gëtt obligatoresch“, schlussfolgert der Kurzfilm, mit dem das „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) augenzwinkernd auf die neue Rauchmelderpflicht aufmerksam machen möchte. Das Video verleitet zum Schmunzeln, doch der Hintergrund ist ernst: Der Rauchmelder ist nichts anderes als eine persönliche Rettungskraft in der eigenen Wohnung. Denn auch in Luxemburg verunglücken immer wieder Menschen tödlich durch Brände. Die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brandopfer werden in der Regel nachts im Schlaf überrascht.

Entgegen einer landläufigen Meinung ist aber nicht Fahrlässigkeit die Ursache für die meisten dieser Brände. Vielmehr sind es technische Defekte im Haus, die die Flammen auslösen. Während das Feuer dann tagsüber schnell entdeckt und gelöscht werden kann, schläft nachts auch der Geruchssinn. Die Opfer werden demnach im Schlaf überrascht. Eine einzige Lungenfüllung mit Brandrauch kann Experten zufolge bereits tödlich sein. Der Rauchmelder kann in dem Fall rasch zum Lebensretter werden: Der laute Alarm warnt die Bewohner im Schlaf und gibt den nötigen Vorsprung, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu verständigen.

Sicherheit an erster Stelle

Das neue Gesetz wurde am 19. November 2019 im Parlament verabschiedet und trat schon am 1. Januar 2020 in Kraft. Betroffen von der Rauchmelderpflicht sind zunächst nur Neubauten, die nach diesem Datum fertiggestellt werden. Jedes Gebäude, das über mindestens eine Wohnung verfügt, muss mit den Warngeräten versehen werden. Diese müssen auf den Fluchtwegen und in allen Schlafzimmern angebracht werden. Ab dem 1. Januar 2023 müssen dann sämtliche Haushalte in Luxemburg mit Rauchmeldern ausgestattet werden – egal ob Neubauten oder Altwohnungen.

„Das soll aber niemanden davon abhalten, bereits jetzt einen Rauchmelder in der Wohnung zu installieren“, betont Marc Hengen vom Dachverband der Versicherungsgesellschaften ACA. Die „Association des compagnies d’assurances et de réassurances“ begrüße das neue Gesetz, da es tatsächlich Leben rette, so Hengen: „Diesen Beweis muss man nicht mehr erbringen. Das ist längst erwiesen.“ Jede Prämie, die nicht ausgezahlt werden müsse, bedeute in diesem Fall, dass ein Mensch noch am Leben sei. „Die Sicherheit und das Wohl der Kunden kommt immer an erster Stelle“, sagt der Vorsitzende der ACA.

Verantwortlich für die Einrichtung der Rauchmelder ist in der Regel der Besitzer der Wohnung. Die Wartung aber muss der Bewohner übernehmen. Strafen sind jedoch keine vorgesehen für den Fall, dass sich nicht an die Gesetze gehalten wird. Auch werden sich die Versicherungsgesellschaften nicht aus der Pflicht ziehen. „Die Versicherungen werden auch für den Schaden aufkommen, wenn kein Rauchmelder installiert wurde oder dieser defekt ist“, erklärt Marc Hengen. Der Versicherer werde sich nicht hinter der Argumentation verstecken, dass das Gerät versagt hat oder die Batterie leer war. „Rauchmelder sollte man nicht wegen der Versicherung installieren, sondern um das eigene Leben zu retten“, so das Fazit des ACA-Vorsitzenden.

Ratschläge für die Anbringung

Für einen optimalen Schutz müssen die Geräte in allen Schlafzimmern und Fluren installiert werden, die als Fluchtwege dienen. Daneben schadet es nicht, die Geräte auch in Kinder- und Wohnzimmern anzubringen. Damit der Rauchmelder effektiv funktionieren kann, sollte er in waagerechter Position an der Decke und mit einem halben Meter Abstand zur Wand montiert werden. Es muss sichergestellt sein, dass der sich ausbreitende Rauch den Brandmelder auch erreichen kann. Am besten eignet sich die Raummitte. Um Fehlalarme zu vermeiden, sollte das Gerät nicht in der Nähe von Luftschächten oder Klimaanlagen installiert werden. Das rät die deutsche Initiative „Rauchmelder-Lebensretter“.

Experten zufolge reicht ein herkömmlicher Rauchmelder für 60 Quadratmeter große Räume. Für Räume in L-Form, die größer sind, sollten schon zwei Melder angebracht werden – auf jeder Seite einer. Große Räume, die durch Stellwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen ebenfalls mehrere Rauchmelder. In diesem Fall sollte es einer pro Teilbereich sein. Für offene Verbindungen über mehrere Etagen hingegen gilt: Der Rauchmelder sollte dann auf der oberen Etage angebracht werden, da Rauch bekanntlich nach oben zieht.

Ob nun optische oder fotoelektrische Melder, Ionisationsgerät oder Kombimelder: Auf dem Markt sind die unterschiedlichsten Modelle erhältlich. Das Gerät muss allerdings konform zu den Normen und mit dem CE-Siegel gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sollte ein guter Melder zuverlässig Rauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton von mindestens 85 Dezibel alarmieren können. Montage und Bedienung sollten einfach zu handhaben und die Anleitung entsprechend verständlich sein. Außerdem sollte der Brandmelder mindestens zehn Jahre halten können. Eine gute Orientierung bietet etwa der deutsche Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest.

Die Wartung der Melder sollte nach Anleitung erfolgen. Geraten werden zwei Überprüfungen im Jahr. Die Geräte verfügen in der Regel über eine Prüftaste. Gibt der Melder beim Drücken der Taste nach einigen Sekunden kein Signal ab, ist die Funktion gestört. Möglicherweise muss in dem Fall die Batterie ausgetauscht werden. Ist dann immer noch kein Signal vorhanden, ist das Gerät defekt. Auch sollten die Raucheintrittsöffnungen stets frei sein von Staub, Insekten oder anderen Verschmutzungen. Weitere Informationen bietet die Webseite www.rauchmelder.lu.

dranghi
19. Januar 2020 - 11.21

Weiß? Meine sind beige.?