Corona-Krise

Ostern zu Hause: Was Sie über die Polizeikontrollen am Wochenende wissen sollten

Seit Wochen wirft die Corona-Pandemie nun schon den Alltag der ganzen Welt auf den Kopf. In Luxemburg steht das öffentliche Leben still, der soziale Kontakt ist eingeschränkt und aus dem Haus soll man nur, wenn es nicht anders geht. Dabei steht mit dem Osterfest eine Zeit vor der Tür, die man eigentlich gerne mit der Familie verbringt. Wir haben für Sie einen Überblick über die Corona-Ausgangsbeschränkungen.

180 Verwarnungen gab es alleine am vergangenen Wochenende. Auch zu Ostern werden die Polizisten wieder unterwegs sein, um zu überprüfen, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden. 

180 Verwarnungen gab es alleine am vergangenen Wochenende. Auch zu Ostern werden die Polizisten wieder unterwegs sein, um zu überprüfen, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden.  Foto: Police Lëtzebuerg

Wann darf man aus dem Haus?

Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und das Grüne lockt. Wer auch nur einen kurzen Blick nach draußen wirft, bekommt Lust auf Grillpartys mit Freunden, auf Bistro-Terrassen abzuhängen oder auf Freiluftkonzerte. Außerdem steht Ostern vor der Tür, da gehört das Familienessen einfach mit dazu. Doch in Zeiten von Corona ist alles anders. Um die Infizierungsrate möglichst gering zu halten, hat die Regierung strenge Regeln beschlossen, die das öffentliche Leben einschränken. 

Man sollte nur das Haus verlassen um: 

Wenn man aus dem Haus geht, sollte man dies alleine oder nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts tun. Bekannte, Freunde und sogar andere Familienangehörige treffen, um etwa zusammen spazieren zu gehen, ist verboten. Selbst wenn man den Mindestabstand von zwei Metern einhält. Auch Besuche bei der Familie sind derzeit tabu. Das große Osteressen bei Oma und Opa muss dieses Jahr leider ausfallen. 

Älteren Personen über 65 Jahren und besonders gefährdete Personen mit Vorerkrankungen rät die Regierung,  komplett zu Hause zu bleiben. Für sie wurden besondere Lieferdienste von der Regierung (corona.letzshop.lu) und von vielen Gemeinden eingerichtet. Außerdem bieten Pfadfinder und Studenten an, Einkäufe oder andere wichtige Erledigungen zu übernehmen. 

Zusätzlich rät die Regierung dazu, Atemschutzmasken zu tragen. Die „professionellen“ Masken sollten weiterhin nur dem Personal des Gesundheitswesens und an Coronavirus-erkankten Personen zur Verfügung gestellt werden. Es gibt zahlreiche private Initiativen, die Stoffmasken selbst nähen und verteilen. 

Unser Tipp

Gehören Sie zu den gefährdeten Personen und wissen nicht, welche Hilfe Sie z.B. für Einkäufe erhalten können? Dann melden Sie sich am besten bei der eigens dafür eingerichteten Hotline (8002-9292), bei Ihrer Gemeinde oder bei dem Pfadfinderverein Ihrer Gemeinde. 

Die Polizei kontrolliert

Damit jeder sich an die besonderen Ausgangsbeschränkungen hält, kontrolliert die Polizei im ganzen Land. Dabei werden die regulären Polizisten von Beamten der administrativen Dienste der Behörde und der „Police judiciaire“, teilweise sogar in Zivil, unterstützt. Wie viele Beamte genau wegen der Corona-Pandemie im Einsatz sind, will die Behörde auf Nachfrage vom Tageblatt nicht mitteilen. Auch am Osterwochenende werde aber weiter kontrolliert.

Wie die Pressestelle der Polizei mitteilt, wurden bis zum 7. April 3.200 Kontrollen durchgeführt. Insgesamt 1.200 Mal kam es zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung. Das Bußgeld beläuft sich auf 145 Euro für Privatpersonen. Wird die Verwarnung nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen, muss man das Doppelte zahlen. Für Bars, Restaurants oder Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, ist die Strafe sehr viel höher, wenn sie trotz Verbot geöffnet sind. Hier können Bußgelder von bis zu 4.000 Euro verhängt werden. Und wer sie nicht bezahlt, muss ebenfalls das Doppelte zahlen.

Die Polizeikontrollen finden in der Regel im öffentlichen Raum statt. Wird aber von einer Person ein Verstoß auf einem Privatgrundstück gemeldet, kontrollieren die Beamten auch hier. „Das ist nicht anders als in normalen Zeiten, wo es oft Drittpersonen sind, die der Polizei Streitigkeiten oder Ruhestörungen melden“, heißt es von der Polizei. Wenn der Nachbar also die Corona-Party im Garten meldet, müssen die Teilnehmer mit einem Bußgeld rechnen. 

Videochat erobert die Altersheime

Wegen der Coronakrise gilt momentan in den Alters- und Pflegeheimen Luxemburgs ein komplettes Besuchsverbot. Dabei ist gerade Ostern einer der Feiertage, die man in der Regel mit der Familie verbringt und an denen man die Eltern, Großeltern oder sogar Urgroßeltern, die in betreuten Strukturen leben, gerne besucht. Damit Familien weiterhin den wichtigen Kontakt mit ihren Angehörigen halten können, setzen die Heime in Coronazeiten nicht nur auf das Telefon, sondern auch auf das Internet. Tablets und Smartphones werden angeschafft, damit Oma und Opa über Apps wie Facetime, WhatsApp oder Skype ihre Familien sehen können. 

„Das ist eine ganz neue Erfahrung für die meisten“, sagt Nathalie Hanck vom Pflegedienstleister Servior. „Da sind sie mit viel Elan dabei.“ Das Unternehmen betreibt 15 Häuser, in denen ältere Menschen leben und stellt den Heimen nun im Schnitt drei zusätzliche Tablets zur Verfügung. „Wir wollten das unbedingt vor Ostern einführen. Aber es erfordert eine ganze Organisation“, sagt Hanck. Einfach so anrufen, um zu video-chatten, ginge nicht. Dazu bräuchte es einen Termin, den die Familien mit dem jeweiligen Haus ausmachen.  

Unser Tipp

Wenn Ihre Familienangehörigen in einem Alters- oder Pflegeheim wohnen, rufen Sie die Struktur an, um zu erfahren, ob die Möglichkeit zum Videochatten besteht. Wenn Ihre Angehörigen noch zu Hause wohnen und einigermaßen technik-affin sind, legen Sie ihnen ein Tablet mit vorinstallierter Videochat-App und einer genauen Anleitung vor die Tür. So können Sie vielleicht die Ostertage doch noch gemeinsam verbringen.

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