LuxemburgNeues Gesetz für Vereine und Co.: Bei fünf Veranstaltungen wird darüber informiert

Luxemburg / Neues Gesetz für Vereine und Co.: Bei fünf Veranstaltungen wird darüber informiert
Über die Prozeduren, die mit der neuen Gesetzgebung für Vereinigungen und Stiftungen einhergehen, kann man sich online informieren. Oder aber einen Infoabend besuchen. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Manche haben sich vielleicht bereits damit auseinandergesetzt, andere Mitglieder von Vorständen müssen das erst noch tun: die Änderungen, die die neue Gesetzgebung für gemeinnützige Vereinigungen ohne Gewinnzweck mit sich bringt. Um ihnen bei der Umsetzung der Neuerungen unter die Arme zu greifen, werden noch bis Anfang Juni Informationsabende organisiert. 

Ein neues Gesetz für Vereine und Stiftungen gilt in Luxemburg seit September 2023 – und deshalb müssen die Vorstandsmitglieder von Jugendvereinen, Musikkapellen oder Sportclubs aktiv werden. Denn noch bis Mitte September 2025 haben unter anderem „Associations sans but lucratif“ (ASBL) Zeit, ihre Statuten an die neue Regelung anzupassen. Vor allem für kleinere Vereinigungen ist das aber eine Herausforderung – wie das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen in einer Pressemitteilung feststellt. 

Deshalb organisiert dieses in kommender Zeit gemeinsam mit der „Agence du bénévolat“ Informationsversammlungen zum Thema. Jurist Roland Jaeger wird dabei laut Programmankündigung die neue Gesetzgebung und damit einhergehende Änderungen präsentieren. Eine betrifft zum Beispiel die Buchhaltung der Vereine, für die geklärt werden muss, ob diese laut dem neuen Gesetz als klein, mittel oder groß gelten. Auch müssen viele ASBLs ihre Satzung wahrscheinlich anpassen, da diese Verweise auf das bisherige Gesetz von 1928 – und damit auf eine inzwischen nicht mehr existente Legislatur – enthält.

Auskunft erhalten

Um über diese und die weiteren Anpassungen zu informieren, werden bis Anfang Juni noch fünf Abende zum Thema organisiert: in Beringen (21. Mai), Junglinster (23. Mai), Hesperingen (3. Juni), Hüncheringen (5. Juni) und Gostingen (6. Juni). Alle Sitzungen finden in luxemburgischer Sprache statt und werden simultan ins Französische übersetzt. Bei dem Termin in Hesperingen wird außerdem in deutsche Gebärdensprache gedolmetscht. 

Praktische Infos zu den Terminen

Beringen (21. Mai, 19 Uhr): In der „Hall Irbicht“ in der rue Irbicht
Junglinster (23. Mai, 19 Uhr): Im „Centre polyvalent Gaston Stein“ (1, rue Emile Nilles)
Hesperingen (3. Juni, 19 Uhr): Im „Centre Nicolas Braun“ (474, route de Thionville)
Hüncheringen (5. Juni, 19 Uhr): Im „Centre Culturel Huncherange“ (8, rue de l’Ecole)
Gostingen (6. Juni, 19 Uhr): Im „Centre culturel Gostingen“ (8, rue Bildgen)

Mehr Informationen zu den Treffen gibt es unter benevolat.lu. Menschen, die daran nicht teilnehmen können, finden auf der genannten Seite auch Texte und Videos zu den wichtigsten Änderungen, die die neue Gesetzgebung mit sich bringt. Einen Überblick zu den 13 Neuerungen gibt es außerdem auf der Seite des Justizministeriums (myasbl.lu). Allgemeine Informationen zu Stiftungen und ASBLs findet man zudem auf guichet.public.lu in der Oberkategorie „Unternehmen“, dann „Gründung & Ausbau von Unternehmen“ und dann unter „Rechtsformen“.


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