Verkehr
Neue Fahrspuren auf der A3: Zählen Kinder zur Fahrgemeinschaft?
Seit vergangenem Wochenende gibt es auf der A3 eine dritte Spur – die aber nicht von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden darf. Wer sie nutzen darf und wie Verstöße geahndet werden, erklärt das Ministerium auf Anfrage des Tageblatt.
Auf der A3 gibt es seit dem Wochenende eine neue Spur für Busse und Fahrgemeinschaften Foto: Vincent Lescaut/L'essentiel
Dreispurig auf der A3 unterwegs – das ist seit vergangenem Wochenende Realität. Doch wer darf die dritte Spur eigentlich nutzen? Die Antwort gab es am Freitag bei der Besichtigung der Baustelle: Busse und Fahrgemeinschaften. Aber ab wann gilt man überhaupt als Fahrgemeinschaft? Die Regel ist einfach: ab mindestens zwei Personen im Auto.
Doch zählt auch schon das eigene Kind als zweite Person? Die Antwort: Ja. Das bestätigt uns eine Sprecherin des Mobilitätsministeriums am Montag. Denn, „um diese Spur benutzen zu dürfen, müssen zwei oder mehr Personen im Auto sitzen“. Somit können Eltern mit Kind oder mehreren Kindern die Spur benutzen.
Täglich rollen laut Informationen des Transportministeriums rund 80.000 Fahrzeuge über die A3. Der Ausbau der Autobahn soll den Verkehr in Luxemburg langfristig entlasten. Neben der Fahrgemeinschaftsspur soll auch die Pannenbucht künftig zur Entlastung beitragen. Statt als reine Notspur wird der Pannenstreifen in Fahrtrichtung Aire de Berchem–Gaspericher Kreuz künftig von Bussen genutzt, um Staus zu umgehen, erklärte Roland Fox, Direktor der Straßenbauverwaltung, am Freitag. Da nicht alle Busse in die Stadt fahren, haben sie nun die Möglichkeit, die Standspur zu nutzen, um den Verkehr zu umfahren. Dabei gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometern pro Stunde.
Radarfallen geplant
Ein 2,7 Kilometer langer Abschnitt bis hinter die Aire de Berchem soll am kommenden Wochenende freigegeben werden. Der komplette Ausbau bis zur französischen Grenze soll bis 2030 abgeschlossen sein.
Wer die Spur unberechtigt nutzt, muss mit Strafen rechnen. Zunächst wird die Polizei kontrollieren, ob allein reisende Fahrer die Regelung einhalten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von mindestens 74 Euro geahndet – Punkte werden hingegen nicht abgezogen. Langfristig sollen automatische Kontrollen per Videotechnik die Einhaltung überwachen. Wie genau dies umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar.