Nach verweigerter AuslieferungLuxemburger Justiz fordert, dass Kiesch restliche Haftstrafe in Spanien absitzt

Nach verweigerter Auslieferung / Luxemburger Justiz fordert, dass Kiesch restliche Haftstrafe in Spanien absitzt
Jean-Marc Kiesch (39) wurde am 10. August in Punta Umbria in Spanien aufgegriffen. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß, muss sich aber alle 15 tage bei den spanischen Behörden melden. Foto: Screenshot (Policía nacional)

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Die spanischen Behörden haben im August den in Luxemburg verurteilten Mörder Jean-Marc Sirichai Kiesch gefasst – nach 16 Jahren auf der Flucht. Spaniens Justiz verweigert allerdings dessen Auslieferung und setzte ihn vor zwei Wochen wieder auf freien Fuß. Nun fordert die Luxemburger Justiz in einem Schreiben vom Donnerstagabend, dass der Verbrecher wenigstens seine restliche Haftstrafe in Spanien absitzt.

Was für ein Fahndungserfolg: Nach 16 Jahren auf der Flucht wurde Jean-Marc Sirichai Kiesch am 10. August in einem spanischen Badeort, wenige Kilometer östlich der portugiesischen Grenze, von den Behörden aufgegriffen. Der 39-Jährige stand seit 2016 auf Europols Liste der meistgesuchten Verbrecher Europas. Ein Auslieferungsverfahren war bereits in die Wege geleitet – jedoch verweigerten die spanischen Behörden schließlich Kieschs Auslieferung nach Luxemburg und ließen ihn vor rund zwei Wochen wieder frei. Nun fordert die Luxemburger Justiz in einer Mitteilung vom Donnerstagabend, dass Kiesch – wenn er schon nicht ausgeliefert wird – wenigstens seine restliche Strafe von 3.275 Tagen Haft in Spanien absitzt.

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft beruft sich in der Mitteilung auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen in der Europäischen Union. Ein Gericht in Madrid begründete die Freilassung mit dem Umstand, dass 21 Jahre seit seiner Tat vergangen seien und Kiesch inzwischen in Spanien verwurzelt sei. Der Luxemburger war wegen Totschlags verurteilt worden, nachdem er im Januar 1999 eine Frau bei einem Einbruch getötet hatte.

HTK
26. September 2020 - 9.30

"...muß sich aber alle 15 Tage melden" um seine neuen Missetaten aufzuzählen. Das ist Justiz wie jeder Gangster sie sich wünscht. Oder jene "Freigänge" für Kinderschänder in Zürich vor einigen Jahren die dazu benutzt wurden um wieder zuzuschlagen. Wer übernimmt die Verantwortung für solche Fehlentscheidungen? Niemand.