JustizLuxemburger Ex-Spion Frank Schneider und die Auslieferung an die USA

Justiz / Luxemburger Ex-Spion Frank Schneider und die Auslieferung an die USA
Frank Schneider Foto: Editpress-Archiv/Didier Sylvestre

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Ein Luxemburger Ex-Spion steht in Frankreich vor Gericht. Gegen alle EU-Rechtsprinzipien soll er nun offensichtlich an die USA ausgeliefert werden. Die Suppe sei noch nicht gegessen, so Me Paul Urbany, einer seiner Anwälte, am Dienstag. 

Nein, so schnell wird der in Frankreich, im nahen Grenzgebiet, wohnhafte Luxemburger Ex-Geheimdienst-Agent Frank Schneider nicht an die USA ausgeliefert, sagt am Dienstag Me Paul Urbany, einer der Anwälte des Beschuldigten.

Frank Schneider, bekannt aus der SREL-Abhöraffäre (Affäre Juncker), werden im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Geschäften nach Schneeballsystem betrügerische Machenschaften vorgeworfen. Die USA verlangen deswegen seine Auslieferung an ein Gericht in New York.

Das Pariser Kassationsgericht hat am Dienstag dem Auslieferungsantrag prinzipiell stattgegeben. Damit sei die Suppe aber nicht gegessen, so Me Paul Urbany. Es wäre falsch, nun davon auszugehen, dass Frank Schneider sofort ausgeliefert würde. Das Kassationsgericht habe lediglich geprüft, ob alle Formalitäten eingehalten würden.

Nun aber gelte es, die Prozeduren bis zum Schluss zu respektieren, so Me Urbany. Jetzt sei es an der französischen Premierministerin, die Auslieferung zu genehmigen. Damit sei dann eine Berufung vor dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem „Conseil d’Etat“, möglich, so Paul Urbany.

Vor 2023 würde da nichts geschehen, so Paul Urbany. Die Anwälte von Frank Schneider seien strikt gegen eine Auslieferung an die USA, vor allem wegen deren inhumanen Rechtsprinzipien, und sie würden sich mit allen Mitteln bis zuletzt dagegen wehren.

Eigentlich sei es ein Unding, dass die Franzosen gegen jegliche EU-europäische Rechtsstaatlichkeit verstoßen wollen und EU-Bürger an ein System ausliefern wollen, dass die EU-Kriterien nicht erfülle, so Urbany: „Jeder EU-Bürger habe das Recht auf seine nationale Justiz.“

Schneider hat bisher wiederholt an Luxemburg appelliert, ihm im Großherzogtum den Prozess zu machen. Diesbezüglicher Handlungsbedarf scheint in dem Fall nicht zu bestehen, jedenfalls bisher nicht. Luxemburg würde jedenfalls einen seiner Staatsbürger nicht an die USA ausliefern.