Schutz von Frauen

Luxemburg bedauert Rücktritt der Türkei von Istanbul-Konvention

Die Türkei hat die Istanbul-Konvention verlassen. Mit diesem Thema befasst sich der Abgeordnete Gusty Graas (DP) in seiner parlamentarischen Frage an Außenminister Jean Asselborn (LSAP) und Gleichstellungsministerin Taina Bofferding (LSAP) am vergangenen Freitag. Er möchte unter anderem wissen, welche direkte Konsequenzen der Austritt der Türkei aus dem Frauenschutz-Abkommen für Mädchen und Frauen dort hat und wie das Großherzogtum und die Europäische Union auf die Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdogan reagieren.

Die Entscheidung der Türkei hat zu Demonstrationen geführt

Die Entscheidung der Türkei hat zu Demonstrationen geführt Foto: dpa/AP/Emrah Gurel

Die Türkei ist am 19. März 2021 aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. Die Konvention von 2011 soll zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dienen. Die Türkei ist nun das erste Land, das aus dieser Konvention austritt. Andere Länder wie beispielsweise Russland oder Aserbaidschan haben es erst gar nicht unterzeichnet. Die Thematik spricht der Abgeordnete Gusty Graas in seiner parlamentarischen Frage an Gleichstellungsministerin Taina Bofferding und Außenminister Jean Asselborn an. Graas betont, dass die Regierung von Präsident Erdogan nicht mehr verpflichtet sei, Gesetze gegen häusliche Gewalt und andere Missbräuche wie Vergewaltigung in der Ehe oder weibliche Genitalverstümmelung zu verabschieden. Die Prävention von Gewalt, der Schutz der Opfer und die Bestrafung von Tätern seien ebenfalls nicht mehr gewährleistet. Frauen würden sich von ihrer Regierung im Stich gelassen fühlen, in einer Gesellschaft, in der zum größten Teil Kultur, Tradition und das Konzept der „Ehre“ eine Frauenfeindlichkeit fördere, die weiterhin schwer auf ihren individuellen Freiheiten laste, sagt Graas in der parlamentarischen Frage.

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