Österreich
Kopftuchverbot: Dreier-Koalition will von Höchstrichter bereits einmal abgelehnte Hidschab-freie Schulen
In verschärfter Form will die Dreier-Koalition in Wien nun ein vor fünf Jahren vom Verfassungsgerichtshof gekipptes Kopftuchverbot an Schulen wiederbeleben.
Ein Mädchen mit Kopftuch steht neben einem Mädchen ohne Kopftuch: In Österreichs Schulen sollen Mädchen unter 14 Jahren künftig kein Kopftuch tragen dürfen Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Unter zehnjährige Mädchen an öffentlichen Schulen sollten ihr Haupt nicht mehr verhüllen dürfen. Kurz vor dem Platzen des Ibiza-Skandals hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition unter dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz im Mai 2019 als eine ihrer letzten Handlungen ein mit 440 Euro Geldstrafe bewehrtes Hidschabverbot durchgesetzt. Eineinhalb Jahre später gab das Höchstgericht einer Beschwerde der von ultrakonservativen Verbänden dominierten Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) statt. Die Verfassungsrichter sahen das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt, da das Verbot nur auf das (muslimische) Kopftuch, nicht aber auf Kreuz oder Kippa zielte. Außerdem sollte es nur in öffentlichen, nicht in privaten Schulen gelten.
Die IGGÖ feierte die Aufhebung des Verbotes als „Durchsetzung von Chancengleichheit und Selbstbestimmung“. Die Realität an vielen österreichischen Schulen unterminiert freilich das Selbstbestimmungsprinzip. Mit mehr als 40 Prozent stellen Muslime in den Wiener Pflichtschulen bereits die größte Religionsgruppe, in manchen Klassenzimmern sitzt nicht einmal mehr eine Handvoll Christen. Christian Klar, Direktor an der Franz-Jonas-Schule im zu 44 Prozent von Ausländern bevölkerten Bezirk Favoriten, berichtet sogar von nichtmuslimischen Mädchen, die das Kopftuch überstülpen, um von muslimischen Burschen nicht als Freiwild betrachtet zu werden.
„Zeichen der Unterdrückung“
Für Integrationsministerin Claudia Plakolm ist „das Kinderkopftuch ganz klar ein Zeichen der Unterdrückung“. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS hat sie eine Neuauflage des Kopftuchverbotes auf den Weg gebracht. „Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht hinter einem Stück Stoff versteckt“, findet die ÖVP-Ministerin, die den Hidschab und andere Verhüllungstextilien für Mädchen als „Frühsexualisierung“ verurteilt. Das neue Verbot wird allerdings mehr Mädchen betreffen als das aufgehobene. Es soll in allen Schulen für unter 14-Jährige gelten. Bei Verstößen und wenn aufklärende Gespräche mit den Eltern nichts fruchten, sollen Geldstrafen bis zu 1.000 Euro verhängt werden können.
Ob das neue Gesetz vor den Höchstrichtern bestehen wird, bezweifeln namhafte Juristen allerdings, während sich Plakolm auf optimistischere Experten beruft. Die Klage der IGGÖ ist jedenfalls schon in Vorbereitung. Erneut zum Knackpunkt werden dürfte das Gleichbehandlungsgebot. Diesem wird der Gesetzentwurf zwar insofern gerecht, als das neue Verbot auch in Privatschulen gelten soll. Andere religiöse Symbole werden davon aber nicht erfasst. Bestand haben wird das Gesetz nur, wenn das Höchstgericht das Kopftuch nicht länger mit Kippa und Kreuz auf eine Ebene stellt und würdigt, dass in Österreich weder das jüdische noch das christliche Symbol mit Zwang und Extremismus kontextualisiert sind.
Unerwünschte FPÖ-Stimmen
Die Dreier-Koalition könnte die Verfassungsrichter umgehen, indem sie dem Gesetz Verfassungsrang verschafft. Für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit bräuchte es im Nationalrat die Zustimmung der FPÖ. Diese wäre dazu auch bereit. Die Sozialdemokraten lehnen es jedoch ab, gemeinsame Sache mit den Rechtspopulisten zu machen. Die Protagonisten des politischen Islam dürfen also in Österreich auf einen weiteren Triumph hoffen.