Gutachten

Menschenrechtskommission: „Gesetzesprojekt zu Bodycams zu vage formuliert“

Die konsultative Menschenrechtskommission CCDH hat sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesprojekt über Bodycams bei Polizeieinsätzen nicht für oder gegen diese Anwendung ausgesprochen. Vielmehr ist die CCDH der Frage der Gebrauchsmodalitäten und des gesetzlichen Rahmens beim Einsatz solcher Kameras nachgegangen.

CCDH-Präsident Gilbert Pregno und CCDH-Jurist Max Mousel stellten am Mittwoch ihr Gutachten zum Gesetzesprojekt „Bodycams“ der Presse vor

CCDH-Präsident Gilbert Pregno und CCDH-Jurist Max Mousel stellten am Mittwoch ihr Gutachten zum Gesetzesprojekt „Bodycams“ der Presse vor Foto: Editpress/Eric Rings

In einigen Ländern wie den USA, Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden oder der Schweiz wird bei manchen Polizeieinsätzen auf Bodycams zurückgegriffen. In Luxemburg soll nun ein Gesetzesprojekt die Gebrauchsmodalitäten festlegen. Dazu hat die konsultative Menschenrechtskommission CCDH ein Gutachten erstellt und am Mittwoch der Presse vorgestellt.

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