Mamer

Gefesselt, geschlagen und gedemütigt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gruppe nach Angriff auf 19-Jährigen

Nach einem gewaltsamen Angriff auf einen Jugendlichen in Mamer laufen Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige – darunter auch Minderjährige.

Rund ein Dutzend Personen sollen an dem Vorfall beteiligt gewesen sein

Rund ein Dutzend Personen sollen an dem Vorfall beteiligt gewesen sein Archivfoto: Editpress

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 19-jährigen luxemburgischen Staatsbürger sowie mehrere bislang unbekannte Personen eingeleitet. Sie werden verdächtigt, an einem gewalttätigen Vorfall am 26. Mai auf einem Parkplatz in Mamer, in der Nähe der Kläranlage, beteiligt gewesen zu sein. Das teilte die Behörde am Freitag mit.

Was war geschehen? Laut Informationen der Staatsanwaltschaft soll sich ein ebenfalls 19-jähriger Mann über soziale Medien mit einer 13-jährigen Jugendlichen auf dem Parkplatz verabredet haben. Doch das Treffen verlief anders als erwartet: Am Abend rief der junge Mann die Polizei zu Hilfe und berichtete, „brutal zusammengeschlagen und gedemütigt“ worden zu sein.

Seinen Aussagen zufolge sei er von rund einem Dutzend, mit Skimasken vermummten, Personen angegriffen worden. Sie hätten ihn gezwungen, sich auszuziehen, ihm mit dem Tod gedroht, ihn mit Kabelbindern gefesselt und ihm die Haare geschoren. Zudem hätten die Angreifer sein Mobiltelefon sowie sein Auto gestohlen, geht aus dem Schreiben hervor.

Bruder sitzt in Untersuchungshaft

Die Polizeidienststelle „Porte de l’Ouest“, unterstützt von der Anti-Terror-Abteilung der Kriminalpolizei, konnte die 13-Jährige und ihren Bruder identifizieren. Letzterer soll an dem Vorfall beteiligt gewesen sein. Am Morgen des 29. Mai wurde der Bruder dem Untersuchungsrichter vorgeführt und wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Raub, mutwilliger Sachbeschädigung, Gewaltandrohung sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Er wurde in Untersuchungshaft genommen.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, haben sich inzwischen drei weitere Minderjährige freiwillig bei der Polizei gemeldet. Die Ermittlungen dauern an.

Abschließend erinnert die Staatsanwaltschaft daran, dass für alle Beteiligten bis zum Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung gilt. Zudem finden in diesem Fall die Bestimmungen des Gesetzes über den Jugendschutz Anwendung.

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