Schrebergarten-Mordprozess

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Im Indizienprozess um den gewaltsamen Tod eines 24-jährigen Mannes in einer Schrebergartenanlage in Merl ist der Beschuldigte am Donnerstag freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen und im Zweifel für den Angeklagten.

Im Prozess um den Schrebergarten-Mord von 2018 hat Justitia im Zweifel für den Angeklagten entschieden

Im Prozess um den Schrebergarten-Mord von 2018 hat Justitia im Zweifel für den Angeklagten entschieden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Freispruch im sogenannten Schrebergarten-Mord. In einer Hütte in einer alten Gartenanlage in Merl wurde Ende Mai 2018 die Leiche eines Obdachlosen gefunden.

Seinen großen Wunden zufolge wurden dem 24-jährigen Mann tödliche Verletzungen mit einem Messer zugefügt. Wie und wann genau das passiert sein soll, konnte das Gericht trotz zahlreicher Gutachten nicht mehr feststellen. Der starke Verwesungsgrad der Leiche, aufgrund der damals vorherrschenden Hitze, ließ eine präzise Untersuchung nicht mehr zu.

Vor allem aber fehlten letztendlich hieb- und stichfeste Beweise, um den beschuldigten A.L. der Tat zu überführen. Deshalb wurde der Mann, ebenfalls ein Obdachloser, am Donnerstag freigesprochen. Im Zweifel für den Angeklagten, wie es die Urteilsverkündung zu verstehen gibt.

Eine wirkliche Überraschung ist das nicht. Es war ein reiner Indizienprozess. Direkte Zeugen fehlten. Der beschuldigte A.L. hatte während des Prozesses wohl zugegeben, das Opfer gekannt zu haben, die Tat selbst aber hatte er stets vehement abgestritten.

Das einzige ansatzweise belastbare Indiz im Prozess war ein Messer, das eher zufällig in einer Mülltonne nahe dem vermeintlichen Tatort gefunden wurde. Auf diesem Messer fanden sich sowohl DNA-Spuren des Toten wie des vermeintlichen Täters. Der Beschuldigte gab vor Gericht zu, das Messer in Händen gehalten zu haben, als er Verband schneiden musste, um die Wunde seines Bekannten, des späteren Opfers, zu versorgen. Mehr sagte er nicht, mehr konnte ihm dann auch nicht nachgewiesen werden.

Könnte so sein, muss es aber nicht, so hatte die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer argumentiert – und dies nicht nur beim Messer als möglicher Tatwaffe. Die Verteidigung hatte ob zahlreicher Zweifel und Widersprüche den Freispruch gefordert. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, verlangte hingegen 25 Jahre Gefängnis.

Auch wenn nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass A.L. die Tat tatsächlich begangen hat, war die Beweislast letzten Endes zu dünn, um ihn für 25 Jahre hinter Gitter zu bringen.

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