E-Mobilität

Finanzhilfen für Ladestationen werden verlängert

Die Ministerien für Energie, Umwelt und Transport haben am Dienstag eine Meldung zur neuen Verordnung für Finanzhilfen zur Installation von privaten Ladestationen veröffentlicht. Neben einer Verlängerung beinhaltet die neue Bestimmung einige Änderungen.

Finanzhilfen für private Ladestationen können nun bis Ende 2024 beantragt werden

Finanzhilfen für private Ladestationen können nun bis Ende 2024 beantragt werden Foto: Editpress/Alain Rischard

Die Finanzhilfen für die Installation von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden bis zum 31. Dezember 2024 verlängert, teilen die zuständigen Ministerien am 8. August mit. Das Programm „Klimabonus Mobilitéit“ wird als Schlüsselelement der Regierung zur Dekarbonisierung der privaten Mobilität bezeichnet. Es soll nicht nur rein elektrische oder mit Wasserstoff-Brennzellen betriebene Fahrzeuge und E-Bikes, sondern auch die Installation privater Ladestationen fördern. Das Programm habe seit seiner Einführung 2020 bereits mehr als 3.500 Finanzhilfen bereitgestellt.

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