E-MobilitätFinanzhilfen für Ladestationen werden verlängert

E-Mobilität / Finanzhilfen für Ladestationen werden verlängert
Finanzhilfen für private Ladestationen können nun bis Ende 2024 beantragt werden Foto: Editpress/Alain Rischard

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Die Ministerien für Energie, Umwelt und Transport haben am Dienstag eine Meldung zur neuen Verordnung für Finanzhilfen zur Installation von privaten Ladestationen veröffentlicht. Neben einer Verlängerung beinhaltet die neue Bestimmung einige Änderungen.

Die Finanzhilfen für die Installation von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden bis zum 31. Dezember 2024 verlängert, teilen die zuständigen Ministerien am 8. August mit. Das Programm „Klimabonus Mobilitéit“ wird als Schlüsselelement der Regierung zur Dekarbonisierung der privaten Mobilität bezeichnet. Es soll nicht nur rein elektrische oder mit Wasserstoff-Brennzellen betriebene Fahrzeuge und E-Bikes, sondern auch die Installation privater Ladestationen fördern. Das Programm habe seit seiner Einführung 2020 bereits mehr als 3.500 Finanzhilfen bereitgestellt.

Am 29. Juli 2023 wurde nun eine Verordnung zur Änderung der alten Bestimmung veröffentlicht. Neben der Verlängerung verfolge die Regierung mehrere Ziele. So wolle sie etwa das Installieren von Ladestationen in Eigentümergemeinschaften erleichtern. Denn aus technischer Sicht sei es am besten, Ladestationen im Rahmen eines kohärenten Projektes einzurichten und auf die Ausstattung eines gesamten Gebäudes zu zielen, wie aus dem Presseschreiben hervorgeht.

Die neue Verordnung sieht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 450 Euro für das Vorrüsten eines Stellplatzes für die spätere Installation einer Ladestation sowie die Kosten für die Installation eines kollektiven intelligenten Lademanagementsystems vor. Eigentümern und Mietern sollen so Anreize geboten werden, sich an den gemeinsamen Kosten einer Ladesäuleninstallation zu beteiligen – auch wenn die Ladesäule erst später installiert wird. Anstelle von einzelnen Personen sollen auch Eigentümergemeinschaften die finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen können.

Erweiterung des Kreises

Des Weiteren wird der Kreis der Beihilfeempfänger erweitert. Bisher richteten sich die Beihilfen nur an natürliche Personen, die Eigentümer oder Mieter des jeweiligen Parkplatzes sind, auf dem die Ladestation installiert wird. Der Kreis der förderfähigen Personen wird jetzt auf juristische Personen des Privatrechts ohne wirtschaftliche Tätigkeit (asbl.) ausgeweitet – diese konnten bisher von keiner Regelung profitieren.

Die Regierung führt jetzt auch die Möglichkeit ein, Beihilfe über eine Leasinggesellschaft in Anspruch zu nehmen. Aus dem Presseschreiben geht hervor, dass Leasingmodelle für Elektrofahrzeuge zunehmend an Bedeutung gewinnen. Leasingunternehmen können auch bei der Einrichtung von Ladestationen eine vermittelnde Rolle spielen. Der Beihilfeempfänger muss jedoch immer der Endnutzer der Ladestation bleiben. Auch muss dieser am Ende der Vertragslaufzeit zwingend Eigentümer werden. Die Beihilfe wird in diesem Fall an die Leasinggesellschaft gezahlt, welche die Prämie über eine Reduzierung der Kosten weitergibt – was dem Kunden transparent mitgeteilt werden muss.

Neben den größeren Änderungen der Verordnung wurden einige technische Details angepasst. So müssen Ladestationen nun über eine Mindestleistung von 3,7 kW verfügen. Auch mobile Ladestationen sind jetzt förderfähig, wenn sie in eine feste Einrichtung eingebunden werden können. Die Anzahl der Stellplätze, die gefördert werden können, wurde pro Antragsteller und pro Wohnung oder Geschäftsraum angepasst. Die Höhe der finanziellen Unterstützung bleibt unverändert und beläuft sich weiterhin auf 50 Prozent der Kosten ohne Mehrwertsteuer für den Erwerb und die Installation von Ladestationen. Die Höchstbeträge variieren dabei je nach Anzahl der Stellplätze und der „Intelligenz“ der Ladeeinrichtung.

De gudde Rot
9. August 2023 - 18.01

Kaft Iech gären em E Automobil wann Dier Iech dat leschten kennt, awer halt Ären guden Diesel fir Strecken ze fueren oder den Noutfall wann de Stroum net duerget, fir dei Greng spillereiern. De Fiat 500 e as Chic a mei brauch en net, awer Schweine Deier

de Supertuerm
9. August 2023 - 10.56

Intelligent heißt wohl dass jede Ladestation, welche eine Datenverbindung mit dem Stromzähler hat, jederzeit vom Stromlieferanten gedrosselt oder abgeschaltet werden kann.

Grober J-P.
9. August 2023 - 9.56

" Finanzhilfen zur Installation von privaten Ladestationen." Ein bisschen irreführend.
Wollte auch eine Ladestation vor der Haustür installieren lassen. Frage vom Beamten am Telefon: Sind Sie Privatmann, dann keine Unterstützung möglich. Müssen schon einen Stellplatz haben, oder ggfl. eine Firma gründen. Schade, kein Zubrot für die Rente.
Also ein bisschen genauer!
Achtung auch bei dem Fabrikat, nicht alle Hersteller von Ladestationen werden genehmigt, kein Wettbewerb möglich!