Ex-Polizist vor Gericht Doppelter Giftmord: Angeklagter nennt sich unschuldig

Ex-Polizist vor Gericht  / Doppelter Giftmord: Angeklagter nennt sich unschuldig
Ein 30-jähriger Mann muss sich wegen doppelten Giftmordes vor Gericht verantworten. Es selbst sagt, er habe nie jemanden umbringen wollen, sei also unschuldig.  Foto: Editpress/Martine May

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Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde am Mittwoch der Prozess gegen den 30-jährigen G.L. vor der 13. Straf- und Kriminalkammer am Bezirksgericht Luxemburg beendet. Dem Ex-Polizisten wird vorgeworfen, im September 2016 in seiner Wohnung in Bereldingen seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali vergiftet zu haben. Der Mann muss sich somit wegen Mordes vor der Kriminalkammer verantworten.

Vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg war am Mittwoch der letzte Tag im Giftmordprozess. Einem 30-jährigen Ex-Polizisten wird vorgeworfen, seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali vergiftet zu haben. Am Dienstag ist Me Rosario Grasso, Verteidiger von  G.L., in seinem Plädoyer noch einmal auf die Tat seines Mandanten eingegangen. Dabei vertrat der Verteidiger die durchaus diskutable Meinung: „Hien hat ni d’Absicht, seng Schwëster a säi Schwoer doutzeman.“

Weil er aber als kaltblütig dahingestellt werde, liege es auf der Hand, dass alles darauf aufgebaut werde, dass er ein kaltblütiger Mörder sei. Auch die Presse würde ihn „Drecksack und Killer“ nennen. Was natürlich für seinen Mandanten vor Gericht wie ein Brandfleck wirke, sagte Grasso. Sein Mandant sei sich seiner Beweggründe zwar vollends bewusst. Dass er aber „willentlich“ gemordet habe, könne seinem Mandanten „als maßgebliche Triebfeder“ seines Handelns nicht nachgewiesen werden.

In seinem Plädoyer setzte der Verteidiger alles auf das „Wegradieren“ der Mordmerkmale und versuchte in seinem Plädoyer, den Vorwurf der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bei Mord zu entkräften. Laut ihm sei der Tatbestand des Mordes nicht erfüllt. Sein Mandant habe etwas provoziert, was er nicht gewollt habe, so der Verteidiger. Me Grasso bat das Gericht deshalb, in seinem Urteil die Straftat nicht als „geplanten Mord“ zu bewerten.

Mit drastischen Worten verurteilten am Dienstag hingegen die Anwälte der Nebenkläger die Taten des mutmaßlichen Täters. Für die beiden Familien forderten sie einen Schadenersatz von insgesamt 700.000 Euro.

„Schwer nachvollziehbar“

Am Mittwoch plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie ließ die Fakten noch einmal Revue passieren. Sie kam in ihrem Plädoyer zu sehr gegensätzlichen Ergebnissen, wohl auch, weil dieser Fall in menschlicher wie juristischer Hinsicht kompliziert und außergewöhnlich ist. Die Anklagevertreterin wischte zunächst alle Äußerungen des Angeklagten im Prozess als „Schutzbehauptung“ vom Tisch. Er habe sich schwergetan mit der Wahrheit und mehrfach gelogen, seine angeblich ausweglose Situation wortreich vor Gericht geschildert. „Vieles ist jedoch schwer nachvollziehbar.“

Schwer zu verstehen sei vor allem, warum zwei Menschen mit Zyankali sterben mussten. Es sei aber egal, ob die Opfer mit hochwertigem Botulinum oder Zyankali vergiftet wurden. Die Anklägerin stellte fest: „Er handelte mit Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen. Die Morde sind niederträchtig, hinterlistig und pervers.“

Für sie sind demnach die Mordmerkmale Grausamkeit, niedrige Beweggründe und Heimtücke gegeben. Kalten Herzens habe er zwei Menschenleben vernichtet. „Er gibt uns zwar keine Antworten zum Motiv“, sagte die Vertreterin der Anklage. Das finanzielle Motiv sei aber das plausibelste. Im Ganzen seien 500.000 Euro im Spiel gewesen. Traurig, dass man „so nüchtern“ für Geld Familienmitglieder mit Gift ausrottet. „Hie war och definitiv net knéckeg mam Gëft“, betonte die Anklagevertreterin. Bekanntlich hatten die Mediziner bei der Autopsie eine hohe Dosis in den Organen der Opfer festgestellt.

Als die Rettungskräfte in seiner Wohnung eintrafen, habe er nicht reagiert. Er habe nichts gesagt, sei genervt gewesen. Auch als der Tod der beiden um 16.20 Uhr in Gegenwart der Rettungskräfte festgestellt wurde, habe er geschwiegen. Hätte er etwas gesagt, hätten die beiden mit einem Gegenmittel gerettet werden können, hieß es vor Gericht.

Keine Absicht

Die Anklagevertreterin hält L. für voll schuldfähig. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Ex-Polizisten keinerlei Erkrankung oder abnorme Verhaltensweisen bescheinigt. Juristisch gilt der Mann deshalb als voll zurechnungsfähig. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass sich der Ex-Polizist des vollendeten Mordes an zwei Personen schuldig gemacht hat. Daher forderte sie eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten und beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Regungslos, fast unbeteiligt, saß G. L. auf der Strafbank. Am Mittwoch hatte er das letzte Wort. Der Angeklagte hatte den Antrag der Staatsanwältin auf eine lebenslange Freiheitsstrafe vergleichsweise gefasst aufgenommen. Eindringlich wandte er sich an das Gericht: „Was ich angerichtet habe, ist nicht zu entschuldigen. Ich bitte Sie ganz einfach, mir zu glauben, dass ich unschuldig bin. Es war nie meine Absicht, sie zu töten.“ Das Urteil soll am 31. Juli ergehen.