Home-Office für Grenzgänger
Deutsches Finanzministerium will 19-Tage-Regelung während der Corona-Pandemie aussetzen
Die deutsche Bundesregierung plant, die sogenannte 19-Tage-Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg während der Corona-Pandemie auszusetzen. Möglich machen soll das eine zeitlich befristete Sonderregelung, die rückwirkend ab dem 11. März gelten würde. Luxemburg müsste dieser Regelung zustimmen, damit sie in Kraft treten könnte.
Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen. Foto: Peter Kneffel/dpa
Wer in Deutschland lebt, aber in Luxemburg angestellt ist, darf 19 Tage pro Jahr in seinem Wohnsitzland arbeiten, ohne dass der deutsche Fiskus auf seinen Anteil besteht. Diese Regelung ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum. Ab dem 20. Tag Heimarbeit muss der Arbeitnehmer theoretisch seine Steuern für die gesamte Zeit im deutschen Home-Office auch in Deutschland entrichten.