Ärzte und Privatleute klagenDemo-Organisator Peter Freitag und Virologe Claude Muller müssen sich vor Gericht erklären

Ärzte und Privatleute klagen / Demo-Organisator Peter Freitag und Virologe Claude Muller müssen sich vor Gericht erklären
Peter Freitag, rote Jacke, eingefleischter Gegner der Corona-Maßnahmen der Regierung, scheint sich auf den Prozess am 19. April zu freuen. Dann wird er auch erklären müssen, warum er Ärzte mit Nazis und Dr. Mengele verglichen hat. Deswegen ist er nämlich von zwei Ärzten vor Gericht zitiert worden. Rund 30 seiner „Follower“ hatten sich am Montagmorgen vor dem Bezirksgericht Luxemburg eingefunden. Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Erstmals landen am kommenden 19. April Aussagen von Kritikern und Befürwortern der Corona-Maßnahmen der Regierung vor Gericht. Zum einen klagen Ärzte, weil sie Nazivergleiche nicht dulden wollen, zum anderen klagen Privatleute, weil sie die Kommentare des Virologen Claude Muller in den Medien als Aufruf zum Hass einstufen.

Es hat gedauert, aber es war nur eine Frage der Zeit, bis Corona und Aussagen von Kritikern und Befürwortern der Regierungs-Maßnahmen gegen die Pandemie vor Gericht landen. Gleich zweimal wird es nun am kommenden 19. April der Fall sein, wie am Montagmorgen vom Bezirksgericht Luxemburg festgehalten wurde.

Zum einen geht es um Peter Freitag. Ihm werfen Psychiater Jean-Marc Cloos und Ärztin Alix Schmit Verleumdung und üble Nachrede vor. Hintergrund ist ein Leserbrief über Impfung und Verantwortung der pensionierten Gynäkologin Alix Schmit, welcher am 20. Oktober dieses Jahres im Luxemburger Wort veröffentlicht wurde. Diesen Artikel hat Jean-Marc Cloos auf „LinkedIn“ geteilt, mit folgender Bemerkung: „De Nol op de Kapp! Bravo Dr. Alix Schmit! Dat resuméiert alles!“

Beleidigung gegen alle Mediziner

Peter Freitag, der mit teils fragwürdigen Aussagen die Corona-Politik der Regierung kritisiert, hat sich auch bei der Kommentierung des Beitrags von Cloos nicht zurückgehalten. Mediziner nennt er Lobbyisten, die mit unwissenschaftlichen Argumenten ein „genozidäres Narrativ“ unterstützen und als „Nazis im Geiste“ und „Schüler von Dr. Mengele“ eine Plattform bekommen. „Corona-Nazis“ ist ein anderes von Freitag gebrauchtes Wort. Er schreibt auch, dass solche Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssten, wenn dann, nach Neuwahlen in Luxemburg, reiner Tisch gemacht wird.

Peter Freitags Worte seien eine Beleidigung gegen quasi alle Mediziner, so Cloos. „Das dürfen wir uns nicht bieten lassen und das muss geahndet werden“, so der Psychiater. Er betont, dass es ihm bei seiner Klage einzig und allein um den Vergleich mit Nazis und Dr. Mengele gehe und nicht um andere Aktivitäten des Beschuldigten. Cloos weist zudem darauf hin, dass sich auch die Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (AMMD) der Sache annehmen und reagieren werde.

Peter Freitag zeigte sich am Montagmorgen offensichtlich sehr zufrieden darüber, dass es nun zu einem Prozess kommt. Wiederholte Male hat er in den letzten Monaten auf seinen Kanälen der sozialen Netzwerke diese Forderung gestellt, auch weil er damit glaubt, die Gelegenheit zu bekommen, mit dem seiner Meinung nach „Lügenkonstrukt“ der Pandemie aufräumen zu können. Wohl auch deshalb nannte er den Termin ein Geburtstagsgeschenk, was vermuten lässt, dass der 19. April sein Geburtstag ist.

Um die 30 Menschen hatten sich am Montagmorgen vor dem Gericht versammelt, um, so sah es zumindest aus, einen der Ihren zu unterstützen. Fast ebenso viele Polizisten beobachteten das Geschehen, einschreiten mussten sie nicht, da alles völlig friedlich verlief. 90 Minuten sind für den Prozess im kommenden Jahr anberaumt, kein „Quasi Open End“ also, wie Freitag es in einem Brief an die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Auch die von ihm gewünschte Live-Übertragung wird es nicht geben.

Virologe Muller im Visier

Bei dem anderen Prozess am 19. April geht es um eine Klage, die von Nathalie Meier-Hottua und Claude Pauly (beide sind Autoren bei Expressis Verbis) gegen den Virologen Claude Muller eingereicht wurde. Seine Aussagen in Interviews mit 100,7, dem Luxemburger Wort und mit dem Tageblatt seien ein „Aufruf zu Hass“. 60 Minuten Anhörung sind laut Gericht für diesen Prozess vorgesehen.

Die Anwaltskanzlei von Me François Prüm vertritt sowohl Dr. Jean-Marc Cloos als auch Dr. Claude Muller. Peter Freitag wird sich, Stand der Dinge heute, selber vertreten. Hinzuzufügen ist, dass die Klagen gegen Peter Freitag und Claude Muller nicht von der Staatsanwaltschaft ausgehen, sondern von Privatleuten, die via „Citation directe“ (Direkte Vorladung) eine Person auffordern, vor Gericht zu erscheinen, um sich für ihr Vorgehen oder Vergehen zu verantworten.