ÖsterreichComeback von Ex-FPÖ-Chef Strache könnte an Wohnsitzschwindel scheitern

Österreich / Comeback von Ex-FPÖ-Chef Strache könnte an Wohnsitzschwindel scheitern
Heinz-Christian Strache weiß offenbar auch nicht so recht, wo er nun wirklich wohnt. Vom Wiener Leopoldsberg sieht man nach Klosterneuburg hinüber, das ist doch wiederum nicht so weit von Wien entfernt, als dass man da nicht an den Landtagswahlen teilnehmen kann, oder? Foto: AFP/APA/Georg Hochmuth

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Nicht neue Enthüllungen über alte Missstände, sondern ein wahlrechtlicher Fallstrick droht das Comeback des über „Ibizagate“ gestolperten Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache zu vereiteln.

Unmittelbar nach Platzen des Skandals im Mai 2019 hatte Strache seinen völligen Abschied aus der Politik verkündet – um kurz darauf schon wieder einschlägige Ambitionen anzumelden. Weil die FPÖ aber dann doch auf den totalen Bruch mit ihrem Ex-Chef als Ausweg aus dem Ibiza-Jammertal setzte, bastelte der unfreiwillige Hauptdarsteller des skandalösen Korruptionsanbahnungsvideos mit ein paar Überläufern eine neue Partei, mit der er am 11. Oktober bei der Wiener Landtagswahl kandidieren will. Derzeit zieht das „Team HC Strache“ mit einem Notar durch Wien, um in jedem der 18 Wahlkreise 100 Unterstützungserklärungen zu sammeln. Immerhin hat sich auch der greise Partylöwe Richard „Mörtel“ Lugner schon auf Straches Seite geschlagen. Umfragen geben dem Ex-Vizekanzler gute Chancen für ein Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde. Seine Hardcore-Fans glauben fest an das Mantra, in dem sich Strache als Opfer eines Komplotts inszeniert und nicht als einer, der im Ibiza-Video über das Verscherbeln der halben Republik an eine vermeintliche russische Oligarchen-Nichts schwadroniert hatte.

Auch das neueste Geständnis seines ehemaligen Leibwächters, der für den Ex-Parteichef mit Scheinbelegen Privatausgaben an die FPÖ verrechnet haben will, betrachten eingefleischte Strache-Jünger nur als weitere Bestätigung der großen Ibiza-Verschwörungstheorie.

Mutter: Sohn wohnt nicht hier

Was der Rechtspopulist aber nun wirklich fürchten muss, ist das Wiener Wahlgesetz. Dem zufolge muss jeder Kandidat einen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien nachweisen, was Strache in einen Erklärungsnotstand stürzt. Denn er ist zwar ein gebürtiger, aber nicht mehr durchgängig in der Bundeshauptstadt lebender Wiener. Die Beweislage ist erdrückend. Der Behauptung Straches, er wohne im dritten Bezirk, stehen nämlich nicht nur alternative Fakten, sondern auch eine Aussage seiner Mutter entgegen.

Tatsächlich hat Strache in der Zeit, als das noch keine Bedeutung hatte, selbst nie ein Hehl daraus gemacht, dass er mit Frau und Kind in Klosterneuburg lebt. Für die Villa in dem Städtchen 25 Kilometer vor Wien ließ sich Strache von der FPÖ sogar monatlich 2.500 Euro „Mietzuschuss“ überweisen. Als im Sommer 2019 in Straches vermeintlicher Wiener Wohnung eine Hausdurchsuchung stattfinden sollte, trafen die Ermittler nicht den gestrauchelten Politiker, sondern nur dessen Mutter an. Diese gab laut Ermittlungsakt an, „dass ihr Sohn seit mindestens 19 Jahren nicht mehr an der angeführten Adresse wohnhaft sei und nur mehr zu Besuch komme“. Dem entsprach auch die Ausbeute der Ermittler: „Es konnten keinerlei persönliche Gegenstände des Hrn. Heinz-Christian Strache aufgefunden werden.“

FPÖ droht mit Wahlanfechtung

Strache will in Niederösterreich nur einen Nebenwohnsitz fürs Wochenende haben. Unter der Woche übernachte er „selbstverständlich“ in Wien, beteuert er. Allerdings gab er selbst noch bis vor wenigen Tagen die Klosterneuburger Adresse als seinen Wohnsitz an. So steht diese etwa in einer Klage, die er am 21. Juli gegen den SPÖ-Blog „kontrast.at“ wegen eines Berichts über seine Spesen-Skandale eingereicht hat.

Die Wiener Wahlbehörde prüft die Causa – und wird keine augenzwinkernde Lösung riskieren können. Denn FPÖ-Chef Norbert Hofer hat bereits eine Anfechtung der Wien-Wahl angekündigt, sollte sein Vorgänger als echter Wiener durchgehen.