Covid-GesetzChamber stimmt für neue Maßnahmen – CSV fordert allgemeine Impfpflicht

Covid-Gesetz / Chamber stimmt für neue Maßnahmen – CSV fordert allgemeine Impfpflicht
Die Chamber hat am Freitag über die neuen Maßnahmen debattiert Foto: Editpress/Alain Rischard

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Die Abgeordnetenkammer hat am Freitag die Erweiterungen des Covid-Gesetzes mit 31 Ja-Stimmen verabschiedet. Das Gesetz ist am Samstag in Kraft getreten. Vorgesehen sind weitere Einschränkungen, die unter anderem den ­Horeca-Sektor, den Sport und die Kultur betreffen.

Das Gesetzesprojekt wurde mit 31 Ja-Stimmen angenommen. Die Regierungsparteien (LSAP, DP, „déi gréng“) haben dafür gestimmt. Gegenstimmen – insgesamt 27 – gab es von der ADR, „déi Lénk“ und der CSV. Die zwei Abgeordneten der Piratenpartei haben sich enthalten.

Damit gelten seit dem 25. Dezember neue Corona-Regeln. Sie sehen unter anderem 2G+ im Freizeitbereich und in der Gastronomie, eine Sperrstunde ab 23 Uhr, eine Maskenpflicht in Schulen und eine Beschränkung von Versammlungen im Innern vor. Voraussichtlich gelten die Regelungen bis zum 28. Februar – jedoch wird sich die Regierung die Option offenhalten, auch kurzfristig noch auf die sanitäre Lage zu reagieren. Im Text steht außerdem, dass bei größeren Veranstaltungen Maskenpflicht besteht. Das gilt also ebenfalls für die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, die auch für kommendes Wochenende geplant sind.

Der CSV-Abgeordnete ­Claude Wiseler überraschte während seiner Redezeit mit einer klaren Forderung. Die CSV wolle eine allgemeine Impfpflicht, für die die Regierung bereits Mitte Januar ein erstes Konzept entwickeln müsse. Wiseler legte dementsprechend eine Motion vor, die eine Impfpflicht fordert. „Wir können nicht so weitermachen, wir können die Menschen nicht ewig einschränken“, sagte er. Die wiederholten Einschränkungen würden psychologische, schulische und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen. Nur die CSV hat für diese Motion gestimmt – die ADR, „déi Lénk“, die Piratenpartei und die Regierungsparteien dagegen. Der Vorschlag wurde somit nicht angenommen.

Premierminister Xavier ­Bettel verstand nicht, warum die CSV diese Motion vorgelegt hat. Die Regierung habe bereits gesagt, dass eine Impfpflicht Mitte Januar diskutiert werde. Das Justizministerium analysiere bereits, wie dies rechtlich aussehen könnte. Es sei jetzt zu früh, sich als Regierung ohne weitere Diskussionen für eine auszusprechen. Der LSAP-Abgeordnete Georges Engel betonte, dass es zuerst zu einer „zeitnahen“ Diskussion über eine Impfpflicht kommen solle. Sven Clement von der Piratenpartei unterstrich, dass zuerst offene Fragen geklärt werden müssen. „déi gréng“ würden sich laut der Abgeordneten Josée Lorsché vornehmen, in den parteiinternen Gremien über eine mögliche Impfpflicht zu diskutieren. Die „déi Lénk“-Abgeordnete Nathalie Oberweis sagte hingegen, dass die Regierung vor der Einführung einer Impfpflicht zuerst versuchen müsse, die Impfskeptiker direkt zu erreichen.

„Débat de consultation“ über eine mögliche Impfpflicht

LSAP, „déi gréng“ und DP hinterlegten eine Motion für einen „débat de consultation“ über eine Impfpflicht. Diese Diskussion soll Anfang 2022 stattfinden. „Das sieht für mich wie ein ‚Publicity-Stunt’ aus“, sagte Clement, der eine solche Debatte als nicht notwendig erachtete. Wiseler meinte, dass diese Motion „wischiwaschi“ sei und kein klarer Zeitplan zu erkennen sei. Dem entgegnete der DP-Abgeordnete Gilles Baum und betonte, das Thema Impfpflicht müsse so früh wie möglich Anfang Januar debattiert werden. Trotzdem: „Das hier riskiert, die wichtigste Debatte dieser Krise zu werden. Dafür müssen wir uns die nötige Zeit nehmen“, sagte Baum.

Schlussendlich wurde diese Motion mit den Stimmen von LSAP, DP und „déi gréng“ angenommen – die Oppositionsparteien haben dagegen gestimmt.

2G+ wird neuer Standard

Für den Horeca-Sektor wird eine Sperrstunde ab 23 Uhr eingeführt. Für alle nicht geboosterten Gäste gilt 2G+. Das bedeutet, dass vor Ort zusätzlich ein Schnelltest ­erfolgt.
Bei größeren Menschenansammlungen sollen nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten. Ab zehn Anwesenden gilt 2G, bei über 20 2G+. Das gilt auch für private Treffen. Will der Veranstalter auf die Schnelltests verzichten, muss während des Events eine Maske getragen werden. Zudem müssen stets zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 21 und 200 muss der Gesundheitsdirektion ein sanitäres Konzept vorgelegt werden. Events mit mehr als 200 Teilnehmern sind vorerst nicht erlaubt.
Auch im sportlichen und kulturellen Bereich werden die Zutrittsregeln verschärft. Für Erwachsene ab 19 Jahren gilt 2G+. Vor Trainings- oder Wettkampfbeginn müssen alle nicht geboosterten Personen einen zusätzlichen Schnelltest ablegen. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren gilt hingegen das erweiterte 3G+-System – ohne Booster wird ebenfalls ein Schnelltest vor Ort nötig sein.


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