BildungsministeriumDas ändert sich in den Crèches in Luxemburg ab dem 16. Juli 

Bildungsministerium / Das ändert sich in den Crèches in Luxemburg ab dem 16. Juli 
Ab dem 16. Juli gilt wieder die ursprüngliche Regelung in den „Crèches“ und „Maisons relais“ Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Ab dem 16. Juli wird das bisherige provisorische Reglement zu den „Crèches“ und „Maisons relais“ ausgesetzt. Dies bestätigte das Bildungsministerium dem Tageblatt. Ab dem Tag gilt das Gesetz, das vor dem Lockdown gültig war. Bestehende Verträge werden reaktiviert und der „Congé pour raisons familiales“ ausgesetzt.

Nun ist es offiziell. Das Bildungsministerium bestätigte dem Tageblatt, dass das bisherige provisorische Reglement zu den „Crèches“ und „Maisons relais“ ab dem 16. Juli seine Gültigkeit verliert. Die Gruppengrößen von maximal fünf Kindern in den „Crèches“ und von zehn Kindern in den „Maisons relais“ werden aufgehoben. „Anstelle des provisorischen Reglements tritt das Gesetz, das vor dem Lockdown gültig war“, sagt Christiane Meyer, zuständig für „Crèches“ und „Maisons relais“ beim Bildungsministerium. 

Am Donnerstag hatte das Ministerium eine Mitteilung an die Crèches und Maisons relais herausgegeben, um sie darüber zu informieren, wie es ab dem 15. Juli weitergeht. Bereits bestehende Verträge zwischen Eltern und Crèches sowie der „Chèque service“ waren seit Mitte März ausgesetzt worden. „All dies wird am 16. Juli wieder reaktiviert“, sagt Meyer. Ab dann können demnach Crèches und Maisons relais ihre Gruppengröße wieder hochfahren. In Ersteren gilt für Kinder von 0 bis 2 Jahren eine maximale Gruppengröße von 12 und für jene von 2 bis 4 Jahren eine maximale Gruppengröße von 16 Kindern. Bei den Maisons relais war vor dem Lockdown keine maximale Gruppengröße vorgeschrieben. Im Lockdown war diese auf zehn Kinder begrenzt. Ab dem 16. Juli gilt auch hier wieder die ursprüngliche Regelung.

Laut Meyer wird ab dem 16. Juli eine weitere Änderung greifen: „Crèches und Maisons relais sind ab dem Tag wieder kostenpflichtig und der ‚Chèque service‘ ist wieder Pflicht.“ Alle Verträge, die vor dem Lockdown abgeschlossen wurden, werden reaktiviert. Diese waren laut Meyer ausgesetzt worden, damit Eltern die Crèches nicht ansuchen konnten, weil die Betreuungseinrichtungen aufgrund der geringeren vorgeschriebenen Kapazität weniger Kinder aufnehmen konnten.

Crèches müssen Eltern nun kontaktieren

„Bei jenen Eltern, deren Kinder jetzt nicht in einer Crèche sind und wo ein Vertrag vor dem Lockdown abgeschlossen wurde, der bislang ausgesetzt wurde, müssen die Crèches mit den Eltern klären, ob diese immer noch daran interessiert sind, die Kinder dort in Betreuung zu geben“, sagt Meyer. „Wenn ja, dann muss geschaut werden, ob jetzt dort nicht andere Uhrzeiten gelten oder sonstige Details verändert wurden. In einem solchen Fall müssten die Verträge gegebenenfalls angepasst werden. Ist dies nicht der Fall, dann ist es wichtig, dass die Eltern das erfahren.“ Dies müsse rechtlich geklärt werden, weil durch die Verträge Rechte und Verpflichtungen gelten.

Der Sonderurlaub aus familiären Gründen („Congé pour raisons familiales“) laufe im Prinzip am 15. Juli aus, sagt Meyer. „Dafür sind wir nicht zuständig, weil das über die Krankenkasse CNS läuft.“ Dieser Sonderurlaub sei sehr eng an die Tatsache gekoppelt, dass die Gruppen reduziert wurden. Vielen Eltern war es nicht möglich, einen Platz für ihr Kind zu finden. Durch den „Congé pour raisons familiales“ wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, bei ihren Kindern zu bleiben. Aus diesem Grund sei dieser Sonderurlaub später verlängert worden.

Welche Sicherheitsmaßnahmen in den Betreuungseinrichtungen ab dem 16. Juli gelten, konnte Meyer nicht mitteilen. Dies gehöre in den Bereich der „Santé“. Eigentlich habe man die Empfehlungen des Bildungsministeriums zusammen mit jenen der „Santé“ herausgeben wollen, doch habe das Gesundheitsministerium diese noch nicht definitiv ausgearbeitet. Man stehe aber stets in engem Kontakt und arbeite Hand in Hand.

„Wir wollten nicht länger warten, da sich die Häuser nun umstellen müssen und wissen wollen, was ab dem 16. Juli auf sie zukommt“, erklärt Meyer. Deshalb habe man die Mitteilung so schnell wie möglich nach dem Regierungsrat herausschicken wollen. Die Mitteilung des Gesundheitsministeriums werde bald folgen.