Gefahr im Supermarktregal

Warum gibt es in Luxemburg immer mehr Lebensmittelrückrufe?

Rückrufe von Lebensmitteln nehmen in Luxemburg deutlich zu. Weniger bekannt ist allerdings, wie eng Händler, Behörden und EU-Netzwerke zusammenwirken, um Risiken zu erkennen und Verbraucher zu schützen. 

Ein mit Lebensmitteln gefüllter Einkaufswagen wird durch einen Supermarkt geschoben

Ein mit Lebensmitteln gefüllter Einkaufswagen wird durch einen Supermarkt geschoben Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Glas Erdnusscreme mit nicht deklarierten Nüssen. Tiefgekühlte Erbsen und Karotten, in denen sich Holz- oder gar Glassplitter verbergen. Meldungen wie diese waren kürzlich auf dem Lebensmittelsicherheitsportal der ALVA („Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire“) zu finden. Treten derartige Risiken auf, müssen Erdnusscreme und tiefgekühltes Gemüse unverzüglich zurückgerufen werden. Die ALVA informiert Konsumenten über einen Newsletter, ihre App oder ihre Website über betroffene Produkte. 

Ein Blick auf die Website zeigt, Rückrufaktionen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Während es 2018 noch 87 Rückrufe gab, waren es 2024 bereits 181 – und allein in diesem Jahr summieren sich die Meldungen schon auf 189. Doch woran liegt das? 

Könnte es einen rechtlichen Grund geben? Die europäische Verordnung 178/2002, die „General food law“, verbietet, unsichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Luxemburg hat die Vorgaben 2018 in nationales Recht umgesetzt. Verstöße können teuer werden. Wer Rückrufe zu spät meldet oder gefährliche Produkte auf dem Markt lässt, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis. Damit soll sichergestellt werden, dass Lebensmittelproduzenten und -händler entlang der gesamten Verwertungskette ihrer Verantwortung gerecht werden.

Rückrufe als Beweis funktionierender Systeme

Laut dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau bedeute diese erhöhte Zahl nicht, dass Lebensmittel unsicherer geworden sind. „Die zahlreichen Warnungen belegen, dass das System funktioniert und alle Akteure (Unternehmen, nationale Behörden und die Europäische Kommission) effizient und transparent im Interesse des Verbraucherschutzes handeln.“ Das Kommunikationssystem soll in den letzten Jahren deutlich leistungsfähiger geworden sein. Dazu gehöre auch, dass seit 2023 luxemburgische Lebensmittelunternehmen verpflichtet sind, Rückrufe über MyGuichet bei der ALVA zu melden. 

Für eine bessere Kommunikation unter allen EU-Ländern sorge das RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). „Es ermöglicht den Mitgliedstaaten einen schnellen Informationsaustausch, sodass Vorfälle schneller geteilt und veröffentlicht werden können“, betont das Landwirtschaftsministerium. 

Prävention vor Verschwendung

Das Landwirtschaftsministerium betont, dass auch das Vorsorgeprinzip eine entscheidende Rolle bei der steigenden Zahl an Rückrufen spiele. In den vergangenen Jahren soll ein großer Teil der Rückrufe aus präventiven Gründen erfolgt sein. Das heißt, die Lebensmittel waren nicht unbedingt verunreinigt – man konnte nur nicht ausschließen, dass sie es sind. 

Ein Problem bei einer gemeinsamen Zutat kann den Rückruf des gesamten Sortiments bedeuten. Doch werden so nicht mehr Lebensmittel verschwendet? Landet etwa völlig gesundes und ungefährliches Essen im Müll? 

Das Landwirtschaftsministerium antwortet: „Lebensmittelunternehmen sind grundsätzlich bemüht, unnötige Verluste zu vermeiden. Im Fall eines Rückrufs hat der Verbraucherschutz stets oberste Priorität.“ Produkte, die zurückgerufen werden – selbst in rein präventiven Fällen –, landen deshalb teilweise in der Tonne.

Auchan: Kein Spielraum für Risiken 

Auf Nachfrage an den Lebensmittelkonzern Auchan betont auch dieser: „In diesem Punkt gibt es keine Diskussion: Ein zurückgerufenes Produkt ist ein gefährliches Produkt für den Endverbraucher. Daher erlauben wir keinerlei Wiederverwendung, Recycling oder andere Anti-Verschwendungs-Maßnahmen.“  

Das Tageblatt hat bei den Lebensmittelkonzernen Auchan, Cactus und Delhaize um eine Stellungsnahme gebeten – eine Antwort erhielt die Redaktion jedoch nur von Auchan. 

In der Praxis sind es meist die Hersteller, die Rückrufe auslösen, so Auchan. Sie informieren die Händler und die zuständigen Behörden, wenn ihre eigenen Analysen Unregelmäßigkeiten zeigen. Behörden greifen ein, wenn Vorschriften verschärft werden, externe Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen oder Beschwerden von Kunden eingehen. Für Produkte, die in den Märkten selbst hergestellt werden, setzt Auchan auf besonders strenge Standards: permanente Temperaturüberwachung sowie externe jährliche Laboranalysen, die von ihrer Qualitätsabteilung überprüft und an ihre Produktionsmitarbeiter weitergegeben werden.

Information und Schulung seien entscheidend, um Gesundheitsrisiken zu beherrschen und Abweichungen zu verhindern, die zu einem Rückruf führen könnten. 

Im Jahr 2024 meldete Auchan insgesamt 58 Produktrückrufe, davon 43, die auch bei der ALVA gemeldet werden mussten. Jeder einzelne Fall stehe für ein potenzielles Risiko. Ob die Zahl der Rückrufe steigt, lässt sich aus Unternehmenssicht nicht eindeutig sagen. Manche Jahre stechen hervor, etwa 2020 und 2021, als das Ethylenoxid-Problem zahlreiche Produkte betraf. Ein klarer Trend sei aber nicht erkennbar.

Die Produkte in den Supermarktregalen sind in der Regel sehr sicher

Die Produkte in den Supermarktregalen sind in der Regel sehr sicher Foto: Editpress/Julien Garroy

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

LSAP in Bettemburg

15 Jahre Opposition in einem Wort: „frustrierend“