Mehr arbeiten, mehr Steuern?
Überstundensteuer: Gerichtsbeschluss lässt deutsche Grenzgänger in Luxemburg hoffen
Müssen deutsche Grenzgänger in Luxemburg gemachte Überstunden im Nachbarland versteuern? Der juristische Streit darum schwelt mittlerweile seit zwei Jahren. Jetzt gibt es für die Pendler neue Hoffnung.
Von der Überstundensteuer sind auch viele Pflegekräfte betroffen, die in Deutschland leben Symbolfoto: Editpress-Archiv/Julien Garroy
Deutsche Grenzgänger in Luxemburg dürfen in Sachen Überstunden-Besteuerung hoffen: In einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) haben die Richter die erhobene Besteuerung von Überstunden durch die deutschen Finanzämter als zweifelhaft bezeichnet. Darauf weist der Trierer Jurist und deutsch-luxemburgische Steuer-Experte Stephan Wonnebauer hin. Damit darf der Vollzug der Besteuerung von Überstunden ausgesetzt werden.
Die Rechtslage ist nicht eindeutig genug
Hintergrund dieses Beschlusses ist ein Verfahren im Saarland, das der Anwalt führt. Das Finanzamt Merzig hatte einem Grenzgänger die ausgezahlten Überstunden besteuert. Das sei zweifelhaft, sagen die Experten des obersten Finanzgerichts, des BFH. Es beschloss nun, dass diese nachträgliche Besteuerung ausgesetzt werden muss, da die Rechtslage nicht eindeutig sei. „Der Grenzgänger ist also berechtigt, die Zahlung erst einmal zurückzuhalten bis zum Abschluss des Hauptverfahrens“, teilt Anwalt Wonnebauer mit.
Zunächst hatten weder das Merziger Finanzamt noch das saarländische Finanzgericht einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.
Erst müssen die obersten Finanzrichter entscheiden
Der Bundesfinanzhof verweist jetzt auf bislang ergangene Urteile und Meinungen in der Steuerrechtswissenschaft zu dieser Problematik. Laut Wonnebauer gebe es „ernstliche Zweifel, ob der in Luxemburg steuerfreie Lohnanteil der Überstunden in Deutschland steuerpflichtig“ sei. Dies hänge von der Rechtsfrage ab, wie der Begriff „Teile von Einkünften“ auszulegen sei. Diese Frage sei bislang höchstrichterlich nicht geklärt und umstritten. Eine Entscheidung darüber könnte laut Stephan Wonnebauer noch im ersten Halbjahr 2026 erfolgen.
Final ist demnach zu klären, ob Überstunden als Teile von Einkünften gesondert betrachtet werden dürfen und damit besteuert werden dürfen. Eine Rechtsfrage, die laut Wonnebauer auch für die Finanzbehörden und das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz damit geklärt werde, wo bereits zahlreiche Fälle der Überstunden-Besteuerung Luxemburger Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufgelaufen seien und stets zu einer Besteuerung geführt hätten.
Das letzte Wort soll bis Mitte 2026 gesprochen werden
Zuletzt hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 1. Oktober 2025 in mehreren Klageverfahren entschieden, dass die Überstundenbesteuerung rechtmäßig ist. Die Richter hatten aber auch darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof das letzte Wort habe.