Investorenschutz
Schiedsgerichte: Luxemburg ist viel öfter Heimat der Kläger als Beklagter
Mit ASTM und Mouvement Ecologique fordern zwei Vereinigungen, dass Luxemburg aus Investitionsschutzabkommen mit Schiedsklauseln aussteigt. Auslöser ist die 16-Milliarden-Dollar-Klage des Oligarchen Fridman. Das Außenministerium setzt auf eine Modernisierung des Systems. Die Daten zeigen: Luxemburg ist viel häufiger Heimat der Kläger als Beklagter.
Fast 50 Mal haben in Luxemburg ansässige Investoren die Mechanismen zum Investorenschutz mittels Schiedsgerichten bereits gegen andere Länder genutzt Illustration: Tageblatt/Louis Elsen
„Der Fall Fridman hat auf drastische Weise vor den Risiken von Investitionsabkommen gewarnt“, schreiben die „Action Solidarité Tiers Monde“ (ASTM) und das „Mouvement écologique“ in einer gemeinsamen Pressemeldung. Durch die Einreichung einer Klage in Höhe von 16 Milliarden Dollar gegen Luxemburg gelang es dem russischen Oligarchen, seine Streichung von der Liste der europäischen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine zu erwirken.
Diese Mechanismen sind in vielen internationalen Handelsverträgen enthalten. Sie sollen Investitionen aus dem Ausland sicherer und attraktiver machen. Unternehmen können bei Enteignung, Diskriminierung oder willkürlichen Eingriffen vor einem neutralen Schiedsgericht außerhalb der nationalen Justiz klagen.