Verbraucherschutz
Preis? Egal! Luxemburgs Luxusläden nehmen es mit den Vorschriften nicht so genau
Luxusboutiquen in Luxemburg nehmen es mit der Preistransparenz nicht allzu genau. Das teilt das Verbraucherschutzministerium mit. Allerdings setzt der Staat nicht auf Repression, sondern auf Kooperation, um den Konsumenten zu schützen.
„Preisschilde? Pah! So etwas braucht es doch nur für Plebejer, die kein Geld haben! Wer 18.000 Euro für eine Handtasche ausgibt, dem ist der Preis egal!“ – So oder anders lauten wohl die Gedanken der Geschäftsführer in den hauptstädtischen Luxusläden. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Die Direktion für Verbraucherschutz hat in einer umfassenden Untersuchung der Luxusgüterbranche zwischen April und November Mängel in der Preisauszeichnung von Produkten und Dienstleistungen festgestellt. 62 Betriebe wurden überprüft, darunter namhafte Luxusmarken. Auf Nachfrage des Tageblatt bestätigt die Verbraucherschutzdirektion, dass bei über der Hälfte dieser Betriebe die Ausweisung der Preise nicht korrekt oder sogar schlichtweg nicht vorhanden sei. „Für die Kunden müssen die Preise auch in Schaufenstern klar ausgeschildert sein, damit sie diese mit der Konkurrenz vergleichen können“, erklärt ein Sprecher.
Namen der betroffenen Betriebe wollte man allerdings nicht nennen, denn: „Die Direktion für Verbraucherschutz setzt auf kooperative Maßnahmen bei Kontrollen und bietet den Gewerbetreibenden Lösungen an, um die Vorschriften zu erfüllen.“ Deshalb hat der Verbraucherschutz auch einen kostenlosen Leitfaden für Gewerbetreibende veröffentlicht, um sie bei der Umsetzung der Preistransparenz zu unterstützen. Verbraucherschutzministerin Martine Hansen (CSV) sagt dazu: „Ich bin überzeugt, dass der beste Verbündete beim Schutz der Verbraucherrechte die enge Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden ist, die ein Verhältnis des gegenseitigen Vertrauens schafft und Transparenz in den Mittelpunkt stellt.“
Vor den Feiertagen intensiviert die Polizei Nachkontrollen in den betroffenen Läden. Verstöße gegen die Preisvorschriften können zu gebührenpflichtigen Verwarnungen zwischen 25 und 2.000 Euro und sogar zu Strafverfahren führen.