Gericht

Kostenfreier Reiserücktritt wegen Corona? EuGH soll über Grundsatzfrage entscheiden

Ein Pauschalurlauber aus Deutschland cancelt bei Ausbruch der Pandemie seine Buchung, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich – muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürften noch etliche andere warten. Aber die Frage stellt sich nicht nur in Deutschland. Eine Antwort soll nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg liefern. 

Mit der Frage, in welchen Fällen Pauschalurlauber ohne Stornokosten von einer Reisebuchung zurücktreten können, soll sich jetzt der EuGH in Luxemburg befassen

Mit der Frage, in welchen Fällen Pauschalurlauber ohne Stornokosten von einer Reisebuchung zurücktreten können, soll sich jetzt der EuGH in Luxemburg befassen Foto: dpa-Zentralbild/Robert Michael

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat unzählige Reisepläne durchkreuzt – darf der Veranstalter trotzdem Stornogebühren berechnen? Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) neigt zu einer urlauberfreundlichen Entscheidung, aber erst einmal ist Geduld gefragt: Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben gestern bekannt, dass sie in der Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einschalten wollen. Ein endgültiges Urteil wird es also erst geben, wenn eine Vorabentscheidung aus dem Großherzogtum vorliegt. 

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