Arbeitsrecht
Homeoffice-Regelung zu Sozialversicherung: Übergangsfrist für Grenzgänger wird verlängert
Grenzgänger, die in Luxemburg angestellt sind und über die Corona-Pandemie in Nachbarländern im Homeoffice gearbeitet haben, fielen während der Krisenzeit unter eine Sonderregelung hinsichtlich der Sozialversicherung. Diese Ausnahmeregelung wird nun ein weiteres Mal bis Juni 2023 verlängert.
Ein Mann arbeitet im Homeoffice, während im Hintergrund sein Kind spielt Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa
Eigentlich sollte die Übergangsfrist der Regelung bereits am 30. Juni 2022 auslaufen, doch dann wurde sie um sechs Monate bis zum 31. Dezember verlängert. Noch vor Ende dieser Frist kündigte das Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit am Dienstagabend per Pressemitteilung eine weitere Verlängerung um sechs Monate an.