ASBL „Don’t forget us“
Die meisten „chèques-repas“ gehen nicht an die Gastronomie
„Chèques-repas“ sollen nur bei der Gastronomie eingelöst werden – gehen aber zum größten Teil an die Supermärkte. So zumindest der Vorwurf von Anwalt Frank Rollinger, seines Zeichens Stimme der Horeca-Vertretung „Don’t forget us“. Mittelstandsminister Lex Delles fühlt sich derweil nicht zuständig.
Die Essensgutscheine kommen nicht immer dort an, wo sie sollen Foto: Editpress/Julien Garroy
Wo und wann dürfen Essensgutscheine eingesetzt werden? Das ist in Luxemburg laut Fränk Rollinger, Anwalt der ASBL „Don’t forget us“, ganz klar in der großherzoglichen Verordnung vom 29. Dezember 1986 geregelt – und trotzdem hält sich nicht jede Person und jedes Unternehmen an die Vorschriften. „Don’t forget us“ will laut eigenen Aussagen dem Horeca-Bereich bei der Regierung Gehör verschaffen. Am Freitag plant die ASBL eine Pressekonferenz, um weitere Forderungen zu stellen. Auch die Problematik der Essensgutscheine soll laut Rollinger angesprochen werden.