Überlastung
Creos: Zu viele Geräte gleichzeitig können den Strom abschalten
Ein Luxemburger erlebte Stromunterbrechungen, weil er mehrere Geräte gleichzeitig nutzte. Netzanbieter Creos erklärt, wie Verbraucher Überlastungen vermeiden können.
Wer zu viele leistungsstarke Geräte gleichzeitig nutzt, riskiert eine vorübergehende Unterbrechung der Stromversorgung Symbolfoto: dpa/Sina Schuldt
Nach der Arbeit schnell das E-Auto aufladen, die Wäsche erledigen und sich dann einen gemütlichen Abend auf der Couch gönnen – was alltäglich klingt, wurde vor Kurzem für einen Luxemburger zum Problem. Der Mann berichtete dem Tageblatt, dass ihm der Strom abgestellt wurde, weil er zu viele Geräte gleichzeitig nutzte. Am Start waren die Ladestation seines E-Autos, die Waschmaschine und der Trockner.
Auf Tageblatt-Nachfrage bestätigte der Netzanbieter Creos am Mittwoch, dass es in bestimmten Fällen zu Unterbrechungen der Stromversorgung kommen kann. Dies geschehe, wenn Schutzvorrichtungen für Personen, Anlagen oder das Netz aktiv werden. Werde zum Beispiel die Kapazität eines Anschlusses überschritten – etwa durch den gleichzeitigen Gebrauch mehrerer stromintensiver Geräte – könne der Stromzähler „Smarty“ automatisch eine vorübergehende Sicherheitsabschaltung auslösen. Betroffene können die Versorgung laut Creos durch eine Reduzierung der Last wiederherstellen.
Tipps gegen Stromüberlastungen
Um Überlastungen zu vermeiden, empfiehlt Creos, den gleichzeitigen Betrieb mehrerer leistungsstarker Geräte zu vermeiden. Zudem sollten Verbraucher nur korrekt installierte Geräte nutzen – insbesondere zum Aufladen von Elektrofahrzeugen – und bei Bedarf die Anlagendimensionierung von einem Fachmann prüfen lassen.
Der Netzbetreiber hebt zudem den Unterschied zwischen Sicherheitsabschaltungen und Abschaltungen im Zusammenhang mit Verwaltungsvorgängen hervor: Während Sicherheitsabschaltungen automatisch und als Schutzmaßnahme erfolgen, seien Verwaltungsabschaltungen nur „unter strengen Auflagen“ möglich, „insbesondere auf Antrag eines Zulieferers und gemäß den geltenden Vorschriften“.