Wirtschaft

Anträge der Corona-Finanzhilfen für Unternehmen müssen bis zum 15. September eingereicht werden

Die Zeitfenster für Beihilfeanträge für „ungedeckte Kosten“ und für Wirtschaftsförderungsbeihilfe schließen sich. Die vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellten Finanzspritzen sollten den Unternehmen zugutekommen, die wegen der Corona-Krise in Bedrängnis geraten sind. Betroffene können ihre Anträge noch bis zum 15. September einreichen. 

Gestapelte Stühle eines Restaurants sind mit Absperrband umgeben. Viele Unternehmer mussten wegen der Corona-Krise starke Verluste hinnehmen. 

Gestapelte Stühle eines Restaurants sind mit Absperrband umgeben. Viele Unternehmer mussten wegen der Corona-Krise starke Verluste hinnehmen.  Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Corona-Krise hat manche Unternehmen hierzulande hart getroffen. Um die finanzielle Belastung zu senken, hat die Luxemburger Regierung beschlossen, den Firmen mit zwei besonderen Beihilfen unter die Arme zu greifen: die Beihilfe für „ungedeckte Kosten“ und die Wirtschaftsförderungsbeihilfe. Doch wer noch keinen Antrag für diese Hilfen gestellt hat, muss sich beeilen. Diese können nur noch bis zum 15. September eingereicht werden. 

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