EuGH stärkt Ansprüche

Anspruch auf Urlaub verfällt nicht immer nach drei Jahren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied in drei Fällen aus Deutschland, dass der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verfällt.

Anspruch auf Urlaub verfällt nicht immer nach drei Jahren

Foto: Pixabay

Entscheidend ist demnach, ob der Arbeitgeber seinen Teil dazu beigetragen und beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub bald verfällt. Das teilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg mit. 

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