Zerstören oder Versteigern

Was konfiszierten Luxusuhren blühen kann

Bei Kontrollen oder Ermittlungen sind Polizei und Justiz befugt, Gegenstände als mögliche Beweismittel zu beschlagnahmen. Je nach Ausmaß der Straftat werden diese am Ende eines Gerichtsprozesses konfisziert, also nicht zurückerstattet, sondern einbehalten, zerstört oder öffentlich versteigert. Beschlagnahmung („saisie“) und Konfiszierung („confiscation“) sind zwei Begriffe, die auch im Rahmen des Prozesses um Flavio Beccas Luxusuhren verwendet wurden. Eine Begriffserklärung.

Von der Justiz konfiszierte Uhren werden, wie andere Wertgegenstände auch, öffentlich versteigert. Das Geld fließt in die Staatskasse. 

Von der Justiz konfiszierte Uhren werden, wie andere Wertgegenstände auch, öffentlich versteigert. Das Geld fließt in die Staatskasse.  Foto: Shutterstock

540 Uhren werden konfisziert. So hieß es diese Woche im Gerichtsurteil gegen den Unternehmer Flavio Becca. Diese Uhren sind bereits vorher, also im Laufe der Ermittlungen zum Prozess, beschlagnahmt worden. Beiden Begriffen – Konfiszierung und Beschlagnahmung – begegnet man öfters, wenn von möglichen oder effektiven Straftaten die Rede ist. Doch was bedeuten sie genau, was unterscheidet sie?

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