Parlament
Verjährungsfrist bei Sexualtat gegen Kinder soll verlängert werden
Das Parlament hat sich gestern ausführlich mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen befasst. Die CSV-Abgeordnete Nancy Kemp-Arendt hatte die Debatte angeregt. Sexueller Missbrauch sei im Sport doppelt so hoch anzutreffen wie in der Kirche, sagte sie und beklagte das weitgehende Schweigen in der Gesellschaft dazu. Die Abgeordnete, die sich ausführlich mit der Problematik Prostitution befasste, sprach sich im Namen ihrer Partei für die Einführung des nordischen Modells aus, bei dem die Freier strafrechtlich belangt werden.
Nancy Kemp-Arendt hatte die Debatte angeregt Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Eine konkrete Aussage fiel am Ende der mehr als dreistündigen Debatte. Die Verjährungsfrist für Taten sexueller Gewalt gegen Kinder wird verlängert. Mit ihrer entsprechenden Forderung rannte Nancy Kemp-Arendt offene Türen ein. Derzeit kann eine Tat strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer bis zu seinem 28. Lebensjahr (zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit) Anzeige erstattet. Der CSV zufolge sollte die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert werden. Die DP-Vertreterin Carole Hartmann schlug sogar deren vollständige Aufhebung vor. Einer Reform wollte sich auch LSAP-Sprecher Dan Biancalana nicht verschließen, während Chantal Gary („déi gréng“) informierte, dass Justizministerin Sam Tanson bereits an einer Reform arbeite. Was diese denn auch bestätigte. Es solle zu einer wesentlichen Verlängerung der Frist, wenn nicht gar zur Aufhebung jeglicher Begrenzung kommen, so die Justizministerin. Allein ADR-Sprecher Fernand Kartheiser zeigte sich skeptisch. Es sei bekannt, dass mit zunehmender Zeit die Qualität der Beweise für eine Straftat abnehme, was das Nachweisen einer Schuld erschwere. Dem hielt Tanson jedoch entgegen, dass es für ein Opfer essenziell sei, zu wissen, dass man das Recht auf eine Klage habe.