Neues Covid-Gesetz
Staatsrat hält Einschränkungen bei Gericht für verfassungswidrig
Der Staatsrat hat sein Gutachten zu den neuen Änderungen der Covid-19-Gesetze vorgelegt. Neben redaktionellen Änderungen, praktischen Bedenken und verschiedenen Verweisfehlern im Paragrafen-Salat haben die Verfassungsschützer der zweiten Kammer vor allem einen erheblichen Einwand: Gerichtsverhandlungen sind laut Verfassung öffentlich – hier können sanitäre Bedenken das Besuchsrecht nicht einschränken.
Symbolbild: Editpress/Alain Rischard
Auf der Facebook-Seite des Luxemburger Parlaments steht ein Fragezeichen – direkt neben der Sitzung zur Abstimmung der neuen Covid-19-Gesetze. Ob und wann diese im Plenum behandelt werden, hängt von der Ankündigung des Staatsministers am Montagmittag ab. Im Hintergrund surren allerdings bereits die Zahnräder der Gesetzgebungsmaschinerie. Der Staatsrat hat am Montagmorgen sein Gutachten zu den vorgeschlagenen Änderungen abgegeben und einige Bedenken geäußert.