Justizserie
Spannungsverhältnis zwischen Justiz und Presse: „Eine Frage der Ehrlichkeit“
Thierry Hoscheit ist Präsident des Obersten Gerichtshofes und steht somit auch dem Luxemburger Verfassungsgericht vor. Ein Gespräch über die Vorteile einer entpolitisierten Justiz und das ambivalente Verhältnis zwischen Gerichtsbarkeit und Presse.
Thierry Hoscheit steht als Präsident der „Cour supérieure de justice“ auch dem Luxemburger Verfassungsgericht vor Foto: Editpress/Alain Rischard
Tageblatt: Thierry Hoscheit, im Ausland sind es oft die Verfassungsrichter, die medial am meisten präsent sind. In Luxemburg ist das nicht der Fall. Was sind die Unterschiede des Luxemburger Verfassungsgerichtes zu einem deutschen Bundesverfassungsgericht oder dem US-amerikanischen Supreme Court – und wie blicken Sie auf die mediale Präsenz solcher Gerichte?
Thierry Hoscheit: Es gibt sehr große technische Unterschiede, vor allem in der Art und Weise, wie das Verfassungsgericht befasst werden kann. In Deutschland gibt es die Verfassungsbeschwerde, mit der sich praktisch jeder an das Verfassungsgericht wenden kann. Unser Verfassungsgericht beruht dagegen auf einem präjudiziellen Verfahren: Niemand kann sich direkt an das Verfassungsgericht wenden. Eine Verfassungsfrage kann nur im Rahmen eines anderen Rechtsstreits aufgeworfen werden. An diesem Punkt fungiert das zuständige Gericht als Filter und entscheidet, ob tatsächlich ein Problem vorliegt, mit dem sich das Verfassungsgericht befassen sollte. Zudem prüft das Luxemburger Verfassungsgericht – anders als in manchen anderen Ländern – nicht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen im Allgemeinen.