Kein Wahlgesetz-Verstoß

Piratenpartei-Klage gegen „déi Lénk“ laut Staatsanwaltschaft fallen gelassen

Luxemburgs Piratenpartei hat „déi Lénk“ Ende März angezeigt: Es ging dabei um einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Wahlgesetz. Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Klage inzwischen fallen gelassen worden ist. 

Piratenpartei-Klage gegen „déi Lénk“ laut Staatsanwaltschaft fallen gelassen

Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

Die Piraten haben „déi Lénk“ kürzlich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Wahlgesetz angezeigt – die Klage wurde nun laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft eingestellt. In dem Schreiben vom Dienstagnachmittag heißt es: „Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stellen die von der ‚Piratenpartei Lëtzebuerg’ am 23. März 2023 angezeigten Tatsachen keinen Verstoß gegen Artikel 95 Absatz 4 des Wahlgesetzes vom 18. Februar 2003 in seiner geänderten Fassung dar.“

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