Gemeindewahlen 2023

Verstoß gegen das Wahlgesetz? Piraten zeigen „déi Lénk“ an

Die Piraten und „déi Lénk“ sind sich uneinig in der Auslegung des Wahlgesetzes

Die Piraten und „déi Lénk“ sind sich uneinig in der Auslegung des Wahlgesetzes Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Piratenpartei hat „déi Lénk“ bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Vorwurf: „déi Lénk“ würde mit ihrer Aktion „Notre ville, nos votes“ in Luxemburg-Stadt gegen das Wahlgesetz verstoßen. Im Gesetz steht: „Est puni d’une amende de 500 à 5.000 euros celui qui, en tout temps et dans un but électoral, a visité ou fait visiter à domicile un ou plusieurs électeurs.“ Die Linken sind allerdings nicht der Meinung, dass sie mit ihrer Aktion gegen das Wahlgesetz verstoßen.

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