Parlament

Neue rechtliche Grundlage für Auslandseinsätze der Armee

Das Parlament hat das Gesetz über die Beteiligung Luxemburgs bei militärischen Einsätzen im Ausland geändert. In Zukunft werden Soldaten nicht nur zu Friedensmissionen in Krisengebieten, sondern auch in kriegerische Konflikte entsandt werden können. Das Parlament wird stärker eingebunden, aber nur beratend.

Der LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten präsentierte eine Motion zur Aufhebung des Patentschutzes auf Covid-19-Impfstoffen

Der LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten präsentierte eine Motion zur Aufhebung des Patentschutzes auf Covid-19-Impfstoffen Foto: Editpress/Julien Garroy

Das Gesetz von 1992 sah bisher nur Friedenserhaltungsoperationen vor. Etliche militärische Einsätze Luxemburger Soldaten und Missionen von Zivilpersonen werden nicht vom aktuellen Gesetz gedeckt. Die aktuellste davon ist die NATO-Mission „Enhanced Forward Presence“ in Litauen, die den angeblich bedrohlichen Nachbarn Russland abschrecken soll. Der Gesetzentwurf erweitert daher den Begriff Friedenserhaltungsmissionen mit Einsätzen für Krisenprävention und -management, erklärte der grüne Abgeordnete und Berichterstatter Carlo Back.

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