Parlament

Henri Kox bedauert Eingriff in Pressefreiheit – und liefert seltsame Begründung

Im Streit um einen angeblich fehlerhaften Artikel beim Magazin „reporter.lu“ schlägt eine Sprecherin von Polizeiminister Kox vor, den Text gleich ganz zu löschen. Der Minister entschuldigt sich zwar später dafür – doch das betreffende Dokument lässt erneut Fragen offen an der Aufrichtigkeit.

Äußerte sich das Ministerium von Henri Kox allzu salopp, weil der Platz so knapp war? Dazu bestand kein Grund, zumal in einer Mail: Das Pressegesetz sieht vor, dass Gegendarstellungen per Post eingereicht werden.

Äußerte sich das Ministerium von Henri Kox allzu salopp, weil der Platz so knapp war? Dazu bestand kein Grund, zumal in einer Mail: Das Pressegesetz sieht vor, dass Gegendarstellungen per Post eingereicht werden. Fotomontage: Frank Goebel

„Die Pressefreiheit in Luxemburg ist ein Grundrecht und eine verfassungsrechtliche Garantie und damit einer der Eckpfeiler jeder Demokratie“ – mit diesen weihevollen Worten beginnt Henri Kox seine Antwort auf die dringende parlamentarische Frage der ADR (Nr. 4385 – Antwort als PDF).

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