Parteienfinanzierung

Falsch deklarierte Spenden und kostenlose Anzeigen für die Luxemburger Piraten?

Der Rechnungshof hat Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung der Piraten aus dem Jahr 2018 festgestellt.  Die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses haben deshalb einstimmig beschlossen, die Staatsanwaltschaft mit der Klärung der vorliegenden Vorfälle zu beauftragen.

Für die Piraten könnte es ungemütlich werden: Die Buchhaltung weist Unregelmäßigkeiten auf.

Für die Piraten könnte es ungemütlich werden: Die Buchhaltung weist Unregelmäßigkeiten auf. Foto: Editpress/Anne Lommel

In der Buchhaltung der Piratenpartei wurde eine Unregelmäßigkeit festgestellt, wie der Rechnungshof in seinem Bericht über das Jahr 2018 festhält. Konkret geht es um eine Werbeanzeige, die im Magazin Wow, einem Tiermagazin der Lëtzebuerg Privat, erschienen ist, die der Partei aber nicht in Rechnung gestellt wurde. Der Rechnungshof erachtet die Anzeige deshalb als Spende einer juristischen Person („personne morale“), die laut Parteienfinanzierungsgesetz verboten ist. Die Abgeordneten, inklusive des Piraten Sven Clement, haben deshalb einstimmig beschlossen, die Luxemburger Justiz zur Aufklärung der Vorfälle einzuschalten. Das teilt die „Chamber“ auf ihrer Internetseite mit.

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